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Vorgeschriebene Blinkerarmlänge und Spiegelfläche?
#1
Hallo zusammen,

wollte mal fragen, wie die vorgeschriebene Blinkerarmlänge ist, da ich mir für hinten ziemlich kurze Mini-LEDs gekauft habe. Für vorne habe ich mir Verkleidungsspiegel mit integrierten LED-Blinkern gekauft, habe aber auch gehört, dass es für die Spiegelfläche eine Vorgabe gibt...?

Thx für Antworten!
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#2
Moinsen,

§54 StVZO (Fahrtrichtungsanzeiger):

An Krafträdern:

...paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Auߟenseite des Beiwagens angebracht sein.


Zum Thema Spiegel

Nach EG Norm (RiLi 97/24 EG) muss die Spiegelfläche 69 cm² sein; so soll ein runder Spiegel nicht weniger als 94 mm im Durchmesser betragen, ein rechteckiger Spiegel soll ca. 15 x 10 cm messen (EG-Norm gilt für nach EU-Recht zugelassenen Fahrzeuge. Diese Spiegel müssen dann auch eine e*-Kennzeichnung tragen).

Grüߟe, Sascha
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
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#3
muchas gracias!

Zu den Blinker: d.h. auf deutsch also, müssen die Blinker hinten 12cm von Motorradmitte bis Beginn der "Lichtaustrittsfläche" betragen?

Zu den Spiegeln: Wären denn diese hier dann von der Spiegelfläche her trotz E-Prüfzeichen zugelassen?

Und was heiߟt "nach EU-Recht zugelassenes Fahrzeug" genau?
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#4
marS schrieb:Zu den Spiegeln: Wären denn diese hier dann von der Spiegelfläche her trotz E-Prüfzeichen zugelassen?

Sie sind gerade wegen des E- Prüfzeichen zugelassen...

Näheres folgt... muss eben meine Unterlagen wälzen...

Sascha.
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#5
spiegel:

ab dem 1.1.1990 müssen 2 spiegel am mopped sein, vor ez.1990 darfste mit einem fahren.
die mindestspiegelfläche ist 60cm², ab ez 1.1.1998 sind 68cm² vorgeschrieben.

solange der spiegel ein e-prüfzeichen hat, kann dir das mit der fläche egal sein.


blinker:

[Bild: http://www.eigenbau-chopper.de/bilder/blivo1.jpg]

[Bild: http://www.eigenbau-chopper.de/bilder/blihi.jpg]


du kannst die spiegel bedenkenlos einbauen. Wink
2002er D alias "The Schlachtfeld" / Weiߟ Matt / Nackisch

2001er Ducati 748S Biposto / Rosso Anniversary

[Bild: http://images.spritmonitor.de/342977_5.png]
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