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Vorgeschriebene Blinkerarmlänge und Spiegelfläche? - Druckversion +- GPZ Forum (https://gpz.info) +-- Forum: Technik (https://gpz.info/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Technik (https://gpz.info/forumdisplay.php?fid=23) +---- Forum: ABE-Bestimmungen (https://gpz.info/forumdisplay.php?fid=36) +---- Thema: Vorgeschriebene Blinkerarmlänge und Spiegelfläche? (/showthread.php?tid=6907) |
Vorgeschriebene Blinkerarmlänge und Spiegelfläche? - squaredancer - 12.07.2010 Hallo zusammen, wollte mal fragen, wie die vorgeschriebene Blinkerarmlänge ist, da ich mir für hinten ziemlich kurze Mini-LEDs gekauft habe. Für vorne habe ich mir Verkleidungsspiegel mit integrierten LED-Blinkern gekauft, habe aber auch gehört, dass es für die Spiegelfläche eine Vorgabe gibt...? Thx für Antworten! Re: Vorgeschriebene Blinkerarmlänge und Spiegelfläche? - gpz-norden - 12.07.2010 Moinsen, §54 StVZO (Fahrtrichtungsanzeiger): An Krafträdern: ...paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein. Zum Thema Spiegel Nach EG Norm (RiLi 97/24 EG) muss die Spiegelfläche 69 cm² sein; so soll ein runder Spiegel nicht weniger als 94 mm im Durchmesser betragen, ein rechteckiger Spiegel soll ca. 15 x 10 cm messen (EG-Norm gilt für nach EU-Recht zugelassenen Fahrzeuge. Diese Spiegel müssen dann auch eine e*-Kennzeichnung tragen). Grüße, Sascha Re: Vorgeschriebene Blinkerarmlänge und Spiegelfläche? - squaredancer - 12.07.2010 muchas gracias! Zu den Blinker: d.h. auf deutsch also, müssen die Blinker hinten 12cm von Motorradmitte bis Beginn der "Lichtaustrittsfläche" betragen? Zu den Spiegeln: Wären denn diese hier dann von der Spiegelfläche her trotz E-Prüfzeichen zugelassen? Und was heißt "nach EU-Recht zugelassenes Fahrzeug" genau? Re: Vorgeschriebene Blinkerarmlänge und Spiegelfläche? - gpz-norden - 12.07.2010 marS schrieb:Zu den Spiegeln: Wären denn diese hier dann von der Spiegelfläche her trotz E-Prüfzeichen zugelassen? Sie sind gerade wegen des E- Prüfzeichen zugelassen... Näheres folgt... muss eben meine Unterlagen wälzen... Sascha. Re: Vorgeschriebene Blinkerarmlänge und Spiegelfläche? - Spezialistz - 12.07.2010 spiegel: ab dem 1.1.1990 müssen 2 spiegel am mopped sein, vor ez.1990 darfste mit einem fahren. die mindestspiegelfläche ist 60cm², ab ez 1.1.1998 sind 68cm² vorgeschrieben. solange der spiegel ein e-prüfzeichen hat, kann dir das mit der fläche egal sein. blinker: [Bild: http://www.eigenbau-chopper.de/bilder/blivo1.jpg] [Bild: http://www.eigenbau-chopper.de/bilder/blihi.jpg] du kannst die spiegel bedenkenlos einbauen. |