04.06.2007, 20:46
So?
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Bürzel kürzen?
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04.06.2007, 20:46
So?
04.06.2007, 20:49
Jau, genau so
05.06.2007, 06:44
Hi, ich hab nochmal nach gesehen was dein Bekannter vom TÜV mit dem Spritzschutz meinte.
" Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis (steht im Fahrzeugbrief,ca. ab Baujahr 1999) beziehen sich auf EG-Recht,das heißt,es gibt keine konkrete Beschreibung über die Abmaße der Radabdeckung. Anders bei Motorrädern ohne eben beschriebene EG-Zulassung. Hier gilt das "nationale" Recht. Bedeutet,daß oft noch folgendes Maß (vorgegeben irgendwann Anfang 1960 !) eingehalten werden muß: Höchstens 150 mm darf die untere Kante der Radabdeckung über der Mitte der Hinterradachse enden. Länger darf die Abdeckung natürlich sein". Nun stellt sich für mich nur einfach mal so die Frage: "Hab ich nicht mit meiner 94er Modell automatisch eine EG-Zulassung, da ich nach Wiederzulassung im Oktober 2006 eine neue EG-Zulassungsbescheinigung habe (neuer Fahrzeugbrief)" ? Steht zumindest oben im neuen "Fahrzeugbrief" dick und fett drauf Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling
05.06.2007, 07:28
Hi, hab hier nochmal einen Link von der Firma Zietech .
Für alle die keine Lust haben einen Kennzeichenhalter zu basteln. Ich habe meinen im Feb für 19,95 € inkl. Versand bekommen. Die bieten den Halter auch mit Kennzeichenbeleuchtung und Rückstrahler an. Gruß Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling
05.06.2007, 08:50
Nun stellt sich für mich nur einfach mal so die Frage: "Hab ich nicht mit meiner 94er Modell automatisch eine EG-Zulassung, da ich nach Wiederzulassung im Oktober 2006 eine neue EG-Zulassungsbescheinigung habe (neuer Fahrzeugbrief)" ?
Steht zumindest oben im neuen "Fahrzeugbrief" dick und fett drauf Wepps[/quote] Ich hab noch den alten Brief und da steht nix drin. War allerdings auch nicht stillgelegt, soweit ich weiß. Aber wenn ich das Ding von nem Händler gekauft hab, musste sie doch vorher stillgelegt worden sein, oder? Ich hab sowieso das Gefühl, dass sich unsere Zulassungsstelle überhaupt nicht auskennt. Was sie können, das machen sie und alles was neu ist, ist er mal nicht erlaubt. Die konnten nicht mal meinen Namen vom Ausweis richtig abschreiben. Auf jeden Fall hat mein Bekannter sich den Schein angeschaut und gesagt, dass es eine nationale Zulassung is. Mehr kann ich dir dazu leider auch nich sagen.
05.06.2007, 08:54
Hab hier auch noch was dazu gefunden
"Hat das Motorrad eine EG-Betriebserlaubnis (im Fahrzeugbrief auf Seite 4) gibt es keine Vorschriften über die Radabdeckung. Gesetze dazu: StVZO § 36a Abs.1 ; Rili 92/61/EWG ; StVZO § 36a 24. Ergänzung ; Erl. 92/61/EWG". Gruß Wepps
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05.06.2007, 09:05
So, hier is die Seite 4 meines Briefes.
da steht zwar was von einer EWG-Betriebserlaubnis, aber ich nehme mal an, da dort keine Nummer eingetragen is, sondern nur bei der ABE, hab ich nur die nationale Zulassung. Wenn bei dir allerdings die EG-Zulassung eingetragen is, hast du sie auch. Davon gehe ich jetzt mal aus.
05.06.2007, 09:21
nee, glaub ich nicht. Bei mir steht auch die BENr.: G587, was immer die zu Bedeuten hat?
Gruß Wepps
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05.06.2007, 17:32
Interessant wäre aber, ob man über Kawasaki für gewisse Modelle eine EG-Zulassung bekommen könnte. Vielleicht haben die ja für bestimmte Modelle mal so eine Art Upgrade beim KBA beantragt. Muss ich mich mal schlau machen.
06.06.2007, 19:40
torfmull\;p=\"38224 schrieb:Melde Vollzug! Hi, hab jetzt ´ne Möglichkeit gefunden. Bei diesem Spritzschutz ist es egal ob nun das Motorrad vor oder nach 1999 die EG Zulassung hat. Da dürfte der TÜV mit Sicherheit nichts gegen einzuwenden haben, oder? Der hat auch die richtigen vorgeschrieben Abmaße Gruß Wepps
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06.06.2007, 19:44
[Bild: http://s8.directupload.net/images/100101/z2q6yzsg.gif]
"1165ccm für ein halleluja"
07.06.2007, 12:43
Jepp!
Astrein! :top Wenn du so vorfährst, trägt dir der Prüfer ALLES ein!
07.06.2007, 21:31
Nochmal wegen TÜV?!? Hab ja den gleichen kennzeichenhalter wie wepps... meine bj 97' is das jetzt ok?!? muss den sommer mal wieder hin...leider... nich das das ärger gibt...
07.06.2007, 21:47
Insane785\;p=\"38530 schrieb:Nochmal wegen TÜV?!? Hab ja den gleichen kennzeichenhalter wie wepps... meine bj 97' is das jetzt ok?!? muss den sommer mal wieder hin...leider... nich das das ärger gibt... Hi, nach aktuellem Recht könnte es Ãrger geben, unsere beiden sind nun mal vor 1999 auf das nationale Recht zugelassen worden und das bedeutet, dass dort ein Spritzschutz vorhanden sein muss und zwar nicht höher gekürzt als 15 cm von der Hinterachsmitte. Aber das kommt ja wie so oft immer auf den Prüfer an. Also wenn Du hin fährst und deine ist technisch und optisch im Schuss, wird er da vlt. ein Auge zu drücken, weil andere GPZs ab 1999 EG-Zulassung dürfen das. Also normaler weise "Augen zu drück Sache" des Prüfers. Gruß Wepps
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07.06.2007, 23:28
Richtig. War vorher beim TÜV und hab ganz doof nachgefragt, bevor ich meinen Spritzschutz gekürzt hab.
Der Onkel sagte, mit der Kürzung bis zur Unterseite vom Kennzeichen könne er leben. Im Klartext: Is nich erlaubt, aber geduldet. |
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