18.08.2009, 16:52
gpz-norden schrieb:genau so sehe ich das auch... aber der Zeuge MUSS aufgeführt sein.... und zwar unter der Rubrik "Beweismittel / Zeugen"; nur Frontfoto als Beweis aufzuführen, wäre ja fehlerhaft; führt jedoch nicht dazu, dass die Anzeige verwerfbar ist...Vielleicht wurde einfach das Standardschreiben für Autofahrer verwendet, da würde ein Frontfoto als Beweismittel ja reichen. Glaub aber auch nicht, daß man daraus einen Strick drehen könnte. Ist ja erst die Anhörung und noch kein Gerichtsverfahren.

