17.05.2009, 20:50
Gilli schrieb:Was hätte mich der Spaß mit der Tüte ohne ABE gekostet ??
Erlöschen der BE.... ist zur Zeit nicht im Tatbestandskatalog erfasst...daher wird's über die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges geregelt... ist zumindest zur Zeit eine Empfehlung des Bundes... daher:
123600 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat..........B - 3 € 80,00
Man kann aber auch:
123112 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug. ( B - 1 ) € 25,00
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.2 BKat
nehmen... Liegt, wie immer, im Ermessen des kontrollierenden Beamten... Zudem kann er die Kiste oder die Tüte sicherstellen und eine Wiedererteilung der Betriebserlaubnis verlangen. Wird gerne im Süddeutschen Raum durchgezogen...
Grüße, Sascha


