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rechtliches nach Gebrauchtkauf
#1
Servus!

Ich hol Anfang Juni meine neue Maschine ab. Doch dummerweise läuft sie noch auf 60ps (ich brauche 34) und der Hinterreifen ist schon ziemlich abgefahren (zumindest wie ich das Laie erkenne - wann ist er überhaupt rechtlich abgefahren, die Profiltiefe an der Auߟenseite ist ja noch gut).

Also muss ich ja Werkstatt und Tüv auf jedenfall abklappern.... Was ist wenn ich da kontrolliert werde? Fahren ohne Fahrerlaubnis?
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Nachrichten in diesem Thema
rechtliches nach Gebrauchtkauf - von R4V3BROT - 16.05.2009, 13:21
Re: rechtliches nach Gebrauchtkauf - von Marrador - 16.05.2009, 15:37
Re: rechtliches nach Gebrauchtkauf - von joerch - 17.05.2009, 02:02

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