04.04.2009, 20:17
Also grundsätzlich darf man niemanden überholen, der im Begriff ist, nach links abzubiegen. Weil, wie oben schon erwähnt, derjenige nicht damit rechnen kann, dass er überholt wird.
An den Stellen, an denen das Linksabbiegen auf einer Abbiegespur passiert, ist deswegen auch Überholverbot.
Folge: Ich würde mal mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen.
An den Stellen, an denen das Linksabbiegen auf einer Abbiegespur passiert, ist deswegen auch Überholverbot.
Folge: Ich würde mal mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen.

