04.02.2008, 23:05
Ja würde schick aussehen, nach der Beleuchtungsvorschrift darf es, wie vieles was schön aussieht, nicht sein.
Das ausgestrahlte Licht muß folgende Farben haben:
Leuchte Farbe des Lichts
Scheinwerfer für Fernlicht
Scheinwerfer für Abblendlicht
Begrenzungsleuchte
Umrißleuchte vorn
Tagfahrleuchte
Parkleuchte nach vorn
Rückfahrscheinwerfer
Vordere Rückstrahler1
weiß
Nebelscheinwerfer weiß; hellgelb
Leuchte Farbe des Lichts
Fahrtrichtungsanzeiger2
Warnblinklicht2
Seitenmarkierungsleuchte
Seitlicher Rückstrahler3
gelb
Schlußleuchte
Bremsleuchte4
Nebelschlußleuchte
Parkleuchte nach hinten
Rückstrahler nach hinten
rot
Andere Farben des Lichts sind unzulässig, wie z.B.:
nach außen wirkende blaue Leuchtdioden, Lichterketten mit
Dauerlicht, umlaufenden oder blinkendem Licht, beleuchtete
Weihnachtsbäume, Schriftzüge als Reklame oder Namenszüge
der Fahrer etc. in oder am Fahrzeug.
Gruß
Wepps
Das ausgestrahlte Licht muß folgende Farben haben:
Leuchte Farbe des Lichts
Scheinwerfer für Fernlicht
Scheinwerfer für Abblendlicht
Begrenzungsleuchte
Umrißleuchte vorn
Tagfahrleuchte
Parkleuchte nach vorn
Rückfahrscheinwerfer
Vordere Rückstrahler1
weiß
Nebelscheinwerfer weiß; hellgelb
Leuchte Farbe des Lichts
Fahrtrichtungsanzeiger2
Warnblinklicht2
Seitenmarkierungsleuchte
Seitlicher Rückstrahler3
gelb
Schlußleuchte
Bremsleuchte4
Nebelschlußleuchte
Parkleuchte nach hinten
Rückstrahler nach hinten
rot
Andere Farben des Lichts sind unzulässig, wie z.B.:
nach außen wirkende blaue Leuchtdioden, Lichterketten mit
Dauerlicht, umlaufenden oder blinkendem Licht, beleuchtete
Weihnachtsbäume, Schriftzüge als Reklame oder Namenszüge
der Fahrer etc. in oder am Fahrzeug.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling