09.06.2007, 17:53
Also, mein TÜV-Mensch hat gesagt, wenn im Brief eine EWG-Zulassung mit Nummer steht, dann braucht man gar keinen Spritzschutz.
Hast du aber nur eine normale ABE-Nummer eingetragen (nationale Zulassung), dann müsste der Spritzschutz theoretisch max. 15 cm oberhalb der Hinterachse enden.
Er hat aber auch gesagt, dass er bei meiner (nationale Zulassung) mit einer Kürzung bis zum Kennzeichen leben könne.
Also is es wieder mal eine persönliche Sichtweise des Prüfers.
Ich denke aber, dass sie das allgemein nich so eng sehen.
Hast du aber nur eine normale ABE-Nummer eingetragen (nationale Zulassung), dann müsste der Spritzschutz theoretisch max. 15 cm oberhalb der Hinterachse enden.
Er hat aber auch gesagt, dass er bei meiner (nationale Zulassung) mit einer Kürzung bis zum Kennzeichen leben könne.
Also is es wieder mal eine persönliche Sichtweise des Prüfers.
Ich denke aber, dass sie das allgemein nich so eng sehen.

