05.06.2007, 08:54
Hab hier auch noch was dazu gefunden
"Hat das Motorrad eine EG-Betriebserlaubnis (im Fahrzeugbrief
auf Seite 4) gibt es keine Vorschriften über die Radabdeckung.
Gesetze dazu: StVZO § 36a Abs.1 ; Rili 92/61/EWG ;
StVZO § 36a 24. Ergänzung ; Erl. 92/61/EWG".
Gruß
Wepps
"Hat das Motorrad eine EG-Betriebserlaubnis (im Fahrzeugbrief
auf Seite 4) gibt es keine Vorschriften über die Radabdeckung.
Gesetze dazu: StVZO § 36a Abs.1 ; Rili 92/61/EWG ;
StVZO § 36a 24. Ergänzung ; Erl. 92/61/EWG".
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling

