05.06.2007, 06:44
Hi, ich hab nochmal nach gesehen was dein Bekannter vom TÜV mit dem Spritzschutz meinte.
" Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis
(steht im Fahrzeugbrief,ca. ab Baujahr 1999)
beziehen sich auf EG-Recht,das heißt,es gibt keine konkrete Beschreibung über die Abmaße der Radabdeckung.
Anders bei Motorrädern ohne eben beschriebene EG-Zulassung.
Hier gilt das "nationale" Recht.
Bedeutet,daß oft noch folgendes Maß (vorgegeben irgendwann Anfang 1960 !) eingehalten werden muß:
Höchstens 150 mm darf die untere Kante der Radabdeckung über der Mitte der Hinterradachse enden.
Länger darf die Abdeckung natürlich sein".
Nun stellt sich für mich nur einfach mal so die Frage: "Hab ich nicht mit meiner 94er Modell automatisch eine EG-Zulassung, da ich nach Wiederzulassung im Oktober 2006 eine neue EG-Zulassungsbescheinigung habe (neuer Fahrzeugbrief)" ?
Steht zumindest oben im neuen "Fahrzeugbrief" dick und fett drauf
Wepps
" Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis
(steht im Fahrzeugbrief,ca. ab Baujahr 1999)
beziehen sich auf EG-Recht,das heißt,es gibt keine konkrete Beschreibung über die Abmaße der Radabdeckung.
Anders bei Motorrädern ohne eben beschriebene EG-Zulassung.
Hier gilt das "nationale" Recht.
Bedeutet,daß oft noch folgendes Maß (vorgegeben irgendwann Anfang 1960 !) eingehalten werden muß:
Höchstens 150 mm darf die untere Kante der Radabdeckung über der Mitte der Hinterradachse enden.
Länger darf die Abdeckung natürlich sein".
Nun stellt sich für mich nur einfach mal so die Frage: "Hab ich nicht mit meiner 94er Modell automatisch eine EG-Zulassung, da ich nach Wiederzulassung im Oktober 2006 eine neue EG-Zulassungsbescheinigung habe (neuer Fahrzeugbrief)" ?
Steht zumindest oben im neuen "Fahrzeugbrief" dick und fett drauf
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling

