04.06.2007, 21:41
hallo,
das mit den flip flops ist so eine sache. grundsätzlich denke ich nicht, dass dir das was nutzen wird. die frage ist vielmehr, ob ihre versicherung zahlt, wenn du das angibst. ist aber im zweifel egal, da du eh schuld bist.
wenn man ein kfz im straßenverkehr bewegt, stellt dies eine gefahrenquelle, die sog. betriebsgefahr dar.
diese schlägt je nach gerichtspraxis bei einem unfall mit 20-25 % Kostenbeteiligung zu buche.
in deinen fall wird sich nach dem unfallhergang im für dich günstigsten fall eine kostenquote von 25 zu 75 % zu deinen lasten ergeben.
damit muss sie schonmal gar nichts zahlen, sondern ihr verrechnet die schäden. du zahlst 75 % des schadens und 75 % der gerichtskosten.
die hängen vom streitwert (schadenshöhe) ab und deshalb kann ich sie dir nicht genau beziffern. solltest du aber keine rechtsschutzversicherung haben, würde ich mir den gang sparen, da dass, was du vielleicht letztlich sparst dann auch für diese kosten draufgehen kann.
gruß dauergast
das mit den flip flops ist so eine sache. grundsätzlich denke ich nicht, dass dir das was nutzen wird. die frage ist vielmehr, ob ihre versicherung zahlt, wenn du das angibst. ist aber im zweifel egal, da du eh schuld bist.
wenn man ein kfz im straßenverkehr bewegt, stellt dies eine gefahrenquelle, die sog. betriebsgefahr dar.
diese schlägt je nach gerichtspraxis bei einem unfall mit 20-25 % Kostenbeteiligung zu buche.
in deinen fall wird sich nach dem unfallhergang im für dich günstigsten fall eine kostenquote von 25 zu 75 % zu deinen lasten ergeben.
damit muss sie schonmal gar nichts zahlen, sondern ihr verrechnet die schäden. du zahlst 75 % des schadens und 75 % der gerichtskosten.
die hängen vom streitwert (schadenshöhe) ab und deshalb kann ich sie dir nicht genau beziffern. solltest du aber keine rechtsschutzversicherung haben, würde ich mir den gang sparen, da dass, was du vielleicht letztlich sparst dann auch für diese kosten draufgehen kann.
gruß dauergast
