05.05.2007, 15:53
Hi Fle, so ist es dir zwar erklärt worden, ich denke mal um dich ruhig zu stellen.
Es kann, meiner Meinung nach, auch nicht nach österreichischem Recht so sein, dass die zwei zwar nach der Größe entsprechenden Reifen so gefahren werden dürfen, aber nicht in der Kombination zweier Hersteller.
Wenn ich an die Unbedenklichkeitsbescheinigung denke, dann werden die nur freigegeben wenn sie in der Kombination auch getestet worden sind und daher auch ohne Bedenken gefahren werden dürfen. Daher auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Ich weiß, du bist da in einer blöden Lage. Wie wär´s denn wenn du einfach mal zum TÜV fährst und dem TÜV-Onkel mal die Sache zeigst.
Gruß
Wepps
Es kann, meiner Meinung nach, auch nicht nach österreichischem Recht so sein, dass die zwei zwar nach der Größe entsprechenden Reifen so gefahren werden dürfen, aber nicht in der Kombination zweier Hersteller.
Wenn ich an die Unbedenklichkeitsbescheinigung denke, dann werden die nur freigegeben wenn sie in der Kombination auch getestet worden sind und daher auch ohne Bedenken gefahren werden dürfen. Daher auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Ich weiß, du bist da in einer blöden Lage. Wie wär´s denn wenn du einfach mal zum TÜV fährst und dem TÜV-Onkel mal die Sache zeigst.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling

