16.01.2015, 19:09
Nochmal genau lesen. Zurückgezogen oder abgelaufen, ist schon ein wenig her. Aber ist ja auch Banane, das Gutachten zur Leistungssteigerung der D kann nicht mehr benutzt werden. Nur noch als Vorlage bei der 21er. Es handelt sich ja nicht um eine nachträglich eingebaute Drosselung, sondern um eine Leistungsbeschränkung ab Werk. Warum die so etwas gemacht haben, ka. Ich denke nicht das es problematisch ist eine GPZ die nachträglich gedrosselt wurde diese nun wieder auszutragen.

