17.05.2013, 23:03
c-de-ville schrieb:Martin (webmaster) schrieb:Dark, Deine Auflistung der Strafen gilt nur für den Fall, dass Du im öffentlichen Strassenverkehr parkst/fährst und dabei erwischt wirst.
Stimmt nicht ganz, denn ein zugelassenes Fahrzeug muss zu jedem Zeitpunkt der StVZO entsprechen, muss also auch TÜV haben, wenn es auf einem Privatgelände steht und nachweisbar nicht benutzt wurde. Hatte mal Probleme mit der Obrigkeit, weil mein Anhänger mit überzogenem TÜV auf einem Privatgelände geparkt war.
Gruß c-de-ville
Das stimmt nur insofern, wenn das Privatgelände nicht abgesperrt ist - also baulich z.B. durch einen Zaun, ein Tor usw. nicht vom öffentlichen Strassenverkehr getrennt ist.
Ausserdem dürfen die Ordnungshüter gar nicht einfach so auf ein Privatgelände, ohne entsprechenden Durchsuchungsbefehl.
Vier Finger zum Gruß erhoben 
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)

