13.12.2005, 19:07
Zitat:Wer hat nicht schon einmal daran gedacht, enge und durch Blätter glitschige Kurven bei Dunkelheit mit der Nebelleuchte zu entschärfen? Sinnvoll, aber verboten! Das kostet 15 €, wenn die Sichtweite über 50 Meter beträgt und es weder regnet noch schneit.
Offensichtlich liegt meine Fahrschule schon etwas länger zurück. Dass man die Nebelschluss nur unter 50m Sicht mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50km/h benutzen darf war mir klar, nicht aber dass das auch für die Nebelscheinwerfer gilt.
Wer mag mich aufklären?