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Höchstgeschwindigkeit - Druckversion

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Höchstgeschwindigkeit - skamp - 13.12.2005

Zitat:Wer hat nicht schon einmal daran gedacht, enge und durch Blätter glitschige Kurven bei Dunkelheit mit der Nebelleuchte zu entschärfen? Sinnvoll, aber verboten! Das kostet 15 €, wenn die Sichtweite über 50 Meter beträgt und es weder regnet noch schneit.

Offensichtlich liegt meine Fahrschule schon etwas länger zurück. Dass man die Nebelschluss nur unter 50m Sicht mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50km/h benutzen darf war mir klar, nicht aber dass das auch für die Nebelscheinwerfer gilt.

Wer mag mich aufklären?


- gpz86 - 13.12.2005

also meine fahrschule liegt noch nicht SOO lange zurück, trotzdem ist es mir neu, dass es strafe kostet, mit nebelscheinwerfern zu fahren. mach ich ständig, weil ich so eine geringfügig bessere lichtausbeute habe, als ohne (VW Bus ohne Xenon fahrer)

bei nebelschlussleuchte mag das sein, aber auf keinen fall bei nebelscheinwerfern.

mein fahrlehrer hat erzählt es wäre verboten NUR mit NS zu fahren, aber abblendlicht und NS sind auf jeden fall erlaubt!


- ths7 - 13.12.2005

Also meine Fahrschule mit´m Auto iss nun 8 Jahre zurück und damals haben wir schon beigebracht bekommen die Nebelscheinwerfer nur bei Nebel einzusetzen, da es sonst Ärger geben könnte.


- Björn - 13.12.2005

Bei mir ist es auch schon etwas länger her, aber afaik is das so:
Bei Tag mit schlechter Sicht: Standlicht+Nebelscheinwerfer
Nachts mit Nebel: Abblendlicht mit Nebelscheinwerfer

Sonst sind die Nebelscheinwerfer nicht erlaubt - das hat was damit zu tun, dass an der Anzahl der Scheinwerfer das Fahrzeug identifiziert werden kann, das mir entgegen kommt
1 Mopped
2 Auto
3 Zug
4 LKW

Wink
Björn


- squaredancer - 13.12.2005

also nebelschluߟleuchte hast du scho richtig beschrieben abba nebelscheinwerfer is meines wissens nach darfste wenn neblig is anmachen auch wenn die sicht mehr als 50m beträgt, abba es muss halt neblig sein


- squaredancer - 13.12.2005

also in oesterreich is es so, dass man nebelscheinwerfer am tag bei regen, schneefall oder eben nebel verwenden darf. bei nacht is es zusaetzlich noch auf engen, kurvenreichen strecken erlaubt.

fahrschule is bei mir noch nicht so lang her, also hoff ich, dass das passt Wink


- squaredancer - 13.12.2005

meine Fahrschule liegt auch noch nicht so lange zurück sind so 17Jahre Big Grin
aber Nebelscheinwerfer darf man mit Abblendlicht einschalten .
Nebelschlussleuchte bei Nebeloder starken Niederschlag bei Sichtweite unter 50m.
Am Motorrad darf man "bis Bj 89"einen Zusatzscheinwerfer anbauen ohne ihn eintragen zu lassen.


- squaredancer - 13.12.2005

dicker schrieb:Nebelschlussleuchte bei Nebeloder starken Niederschlag bei Sichtweite unter 50m.

abba dann darf man au nich schneller als 50km/h fahren


- squaredancer - 14.12.2005

Masen schrieb:
dicker schrieb:Nebelschlussleuchte bei Nebeloder starken Niederschlag bei Sichtweite unter 50m.

abba dann darf man au nich schneller als 50km/h fahren
laut Gesetz darf man nicht schneller als 50km/h fahren,aber wer macht das ??? ich nicht
PS: Es gibt ja auch so Blinde die Fahren bei schönstem Wetter mit Nebelschlussleuchte(warum)weil sie nicht wissen wie sie wieder aus geht Big Grin


- Reifenschaden - 14.12.2005

haaalloooo?

warum heiߟt es nebelschlussleuchte? weil man sie nur im nebel anmacht eventuell? schon mal einen blick in die stvo geworfen? mann ej, immer diese corsatuner...

also merke: nebelscheinwerfer und -schlussleuchte bei schlechter witterung! sonst nich!

ein teil von euch beschwert sich doch auch, dass manche autofahrer auch tagsüber mit licht fahren - da macht ihr doch das gleiche, bloß schlimmer, weils sogar verboten ist

Hier und hier!


- squaredancer - 14.12.2005

nebelscheinwerfer duerfen nicht nur bei schlechter sicht verwendet werden. aba vielleicht ist das ja wirklich nur bei uns in oesterreich so...

hier ein oesterreichischer gesetzestext:
KFG §99 (5) schrieb:Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sind Abblendlicht, Nebellicht oder beide gemeinsam zu verwenden; Fernlicht darf auߟer während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder bei Nebel an Stelle von Abblendlicht verwendet werden. Nebelscheinwerfer dürfen sonst nur auf engen oder kurvenreichen Straßen, Nebelschluߟleuchten nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen verwendet werden. Unbeschadet der Bestimmungen über die Verwendung von Fernlicht und von Nebelscheinwerfern ist bei einspurigen Krafträdern während des Fahrens stets Abblendlicht zu verwenden.



- skamp - 14.12.2005

Aber wie sieht es denn nun mit Nebelscheinwerfern und der Höchstgeschwindigkeit aus?


- squaredancer - 15.12.2005

bei nebelSCHEINWERFERN gibts keine nur bei nebelSCHLUSSLEUCHTE


- gpz86 - 15.12.2005

die nebelSCheinwerfer sind die kleinen dinger vorne
und die schlussleuchte ist das ding hinten,das die anderen autofahrer blendet...


- miztarer - 15.12.2005

Wenn man als Motorrad nur einen Scheinwerfer haben darf, wie kommt es dann das die meisten neueren Motorräder zwei haben?
[Bild: http://www2.uol.com.br/bestcars/carros/motos/kawasaki/zx10r-2006-sum2.jpg]

Oder sind die so nah beieinander das die als ein Lich gelten?