05.08.2006, 17:31
Bei meinen Miniblinkern hat mir der TÜV das so erklärt (nachdem er im schlauen Buch nachgeschlagen hatte), dass die Blinker aus einem Winkel von 45 Grad gut sichtbar sein müssen, ohne von irgendwas verdeckt zu werden.
Damit zum Beispiel ein schräg-links-hinter-einem-fahrendes Auto auch erkennen kann, wenn man rechts blinkt. Dabei hat der TÜV mehr auf die Sichtbarkeit aus dem Winkel als auf den Mindestabstand geachtet.
Damit zum Beispiel ein schräg-links-hinter-einem-fahrendes Auto auch erkennen kann, wenn man rechts blinkt. Dabei hat der TÜV mehr auf die Sichtbarkeit aus dem Winkel als auf den Mindestabstand geachtet.
Vier Finger zum Gruß erhoben 
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)

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