01.08.2006, 12:16
Es gibt da aber noch eine Auflage. Nicht nur der mindestabstand ist entscheident, sondern auch die Sichtbarkeit.
ICh weiß jetzt leider nicht auswendig, aus welchem Winkel die Blinker noch zu sehen sein müssen, aber wenn deine Koffer sich NEBEN den Blinkern befinden, so daß man die ausschließlich von hinten sehen kann, dann wird der TüV etwas dagegen haben, wenn du da mit den Koffern auftauchst (ansonsten hat auch die Rennleitung etwas dagegen, wenn du mal mit den Koffern in einer Kontrolle komst).
Wenn die Koffer jedoch weit genug vorne sind sollte das kein Problem sein.
ICh weiß jetzt leider nicht auswendig, aus welchem Winkel die Blinker noch zu sehen sein müssen, aber wenn deine Koffer sich NEBEN den Blinkern befinden, so daß man die ausschließlich von hinten sehen kann, dann wird der TüV etwas dagegen haben, wenn du da mit den Koffern auftauchst (ansonsten hat auch die Rennleitung etwas dagegen, wenn du mal mit den Koffern in einer Kontrolle komst).
Wenn die Koffer jedoch weit genug vorne sind sollte das kein Problem sein.
Gruß, Holle.

