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Unfall-Überhohlt
#16
Versteh ich das richtig, das du auf Fahrzeugtür höhe warst und genau da der Golf geblinkt und nach links ausgeschert ist um auf den Plus platz zu fahren?

Wenns so war, seh eich das so, dass er seien schulterblick vergesseen hast und du die dich nicht vergewissert hast das der Weg auch wirklich freibleibt...
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#17
Berliner89\;p=\"105585 schrieb:Ich habe ja nicht die absicht gehabt, das links abbiegende auto zu überholen.

Hi Berliner, wie hätte sich der links abbiegende Golf denn Deiner Meinung nach verhalten sollen, um den Unfall zu vermeiden? Überholen wolltest Du ihn ja nicht.

Er hat doch geblinkt und ist ganz normal abgebogen. Das Problem war doch, daß Du für die Situation aufgrund des vorhergehenden Überholvorganges zu schnell warst- egal, welche Höchstgeschwindigkeit da erlaubt ist. Und ihn dazu nicht gesehen hast, da kann er aber nichts für.

Dumm gelaufen, aber ich denk auch mal, den schwarzen Peter bei der Sache hast leider Du.

Da dein Führerschein in Gefahr ist, empfehle ich Dir den Gang zum Anwalt, manche machen eine kostenlose Erstberatung. Der kann kompetenter als wir hier die Chance einschätzen, mit einer Teilschuld davonzukommen.

Grüߟe, rex
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#18
gerade als Berliner könnte ich dir als Anwalt die Kanzlei Hoenig nennen. aber auch nur, weil ich ne Zeit lang mal seinen Blog gelesen habe.
Zitat:Nun, ganz weg vom Zivilrecht ging die Entwicklung dann doch nicht. Die Freude am Motorradfahren veranlaßte Carsten R. Hoenig dazu, sich um die Belange der anderen Moppedfahrer zu kümmern. Das zweite Standbein der Kanzlei neben dem Strafrecht sind die (meist zivilrechtlichen) Probleme und Rechte der Motorradfahrer.
Zitat: Kanzlei Hoenig URL
wie gesagt, ich habe ihn im Internet gefunden, seine Wanne gesehen, und deshalb fiel mir seine Kanzlei hier ein, hab mit ihm als Anwalt noch keine Erfahrung gemacht Wink 8)
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#19
Hallo marco
Du muߟ dringends zum anwalt!!! Die meinung anderer hilft dir hier nichts.

Als wir die karre abgeholt hatten hatte dir mein kumpel(polizist) gesagt das die sache so wie du sie uns erzählt hast auch auf eine teilschuld rauslaufen könnte und die polizei es nur wage abschätzt wer schuld sein könnte.
Das personenschaden entstand hattest du uns nicht geschildert und soweit ich es weiߟ wird da denn ziemlich genau und objektiver aufgenommen.
(verkehrsunfallkommando) War das da?? Die sind kompetenter als streifenpolizei.

Also wenn vor mir eine langsamer werdende fahrende fahrzeugkolonne fährt, macht mich das stutzig und in 99% alle fälle (das kann ich nach 25jahre autofahren dir sagen) ist immer ein abbieger der grund das der einspurige verkehr langsamer wird. Also du schreibst in dein unfallbericht verkehrslage beobachtet. Wielange??? weil es ist so du hast den gegenverkehr beobachtet (der golf der schon immer langsamer fuhr aber auch) und als die gegenspur frei war habt ihr beide freie bahn gesehen.
Bei dir war es pech das der abbieger nach links wollte, nach rechts wäre er dir ja nicht in die quere gekommen.
Also alles theorie...deshalb nocheinmal...geh zum anwalt!!!

Gruߟ Ralf
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#20
Hey Ralf,
ich wusste bis gestern selber nicht das Personenschaden entstanden ist, da wir beide zu den Polizisten gesagt haben das uns nichts passiert ist. Ich denke das er jetzt nachträglich die Anzeige gemacht hat, damit ich die ganze Schuld auf mich nehme.
Du hast auch recht in dem Punkt Anwalt, aber leider habe ich nicht das Geld dafür.

Noch mal zu dem Unfallhergang. Ich habe nicht vor oder auf einer Kreuzung überholt, sondern der VW ist auf ein Grundstück raufgefahren. Es war dort kein Überholverbot und ich bin nicht zu schnell gefahren oder hatte irgendwelche Drogen in meinem Blut, deswegen denke ich das jeder Schuld hat, da meine Situation zum Anfang des überholens für mich klar war und sich sie erst im Überholvorgang geändert hatte. Und da er nicht geschaut hat, sonst wäre er ja nicht losgefahren, trägt er laut §9Abs.5 ebenfalls Schuld.
Was mich halt am meisten beschäftigt, ist die Anzeige für fahrlässige Körperverletzung, denn erstens wurde keiner verletzt, ausser ich selber und zweitens habe ich nicht fahrlässig gehandelt.

Werde jetzt zu dieser Vorladung am 14.04.09 gehen, es denne genau Schildern und die Staatsgewalt entscheiden lassen.

Gruߟ
Marco
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#21
Hi marco
Ich wünsche dir das da halbwegs gut bei wegkommst. Recht haben und recht bekommen sind keine einfache sachen. Deshalb möchte ich dir ans herzlegen. ADAC mit verkehrsrechtschutz kostet nicht die welt, aber zahlt sich immer wieder aus!! Bei mir waren es mehrere autopannen und glaube oder 3 anwaltsbesuche bei denen es denn meistens blieb.
Geh auch wenn du denkst das es dir nicht leisten kannst zum anwalt, da du noch azubi bist gleich sagen das du das nicht bezahlen kannst und rechtskostenbeihilfe beantragen.
Der anwalt beratet dich denn auch diesbezüglich und stellt mit dir den antrag.

Versuche bloß nicht dich selbst zu verteitigen das geht fast immer nach hinten loß. Mach dich da jetzt mal ein wenig schlau drüber(googeln), würd mich freuen wenn das hilft und du positives berichten kannst. Weil hattest ja für die sache ziemlich viel lehrgeld bezahlt und solltest dich eher auf deine abschluߟprüfung konzentrieren als dir über den unfall nen kopf zu machen. Laß sich da nun echt ein anwalt den kopf drüber zerbrechen...glaub mir aus erfahrung man fühlt sich nach einer beratung wesendlich erleichtert, als die ungewissheit was kommt, kommen kann oder letzendlich entschieden wird.
In bezug auf die verletzungen, du warst leider auch erst abends und nicht gleich im krankenhaus(hattest du der polizei auch den untersuchungsbericht gesendet)?? Wichtig!!
Das spielt aber auch für den autofahrer keine rolle, ein zum beispiel erleidetes schleudertrauma kann sich auch erst nach stunden bemerkbar machen(hatte meine exfrau mal nach nem auffahrunfall) mittags passiert abends kamen die schmerzen.

Gruߟ Ralf
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#22
Na ja,
danke euch für eure Bemühungen und für eure Hilfe. Werde euch natürlich das Ende von allem berichten, bis dahin wünsche ich euch viel viel Spass beim fahren.

Gruߟ
Marco
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#23
Ich verstehe eure Sicht der Dinge nicht so wirklich.
Wenn ich in einer geschlossenen Ortschaft zum überholen ansetze, und ein PKW vor dem zu überholenden Auto nach links ausschert, ohne den rückwärtigen vekehr zu beobachten, trägt er mindestens eine Teilschuld.

zudem trifft das argument, wenn in einer geschlossenen ortschaft der verkehr langsam ist,ist in 99%der fälle ein abbieger schuld, auch nicht zu. einfach unsinn.
Gerade Linksabbieger müssen besondere Vorsicht walten lassen.

Dazu ein Link: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.finanztip.de/recht/verkehr/arv221.htm">http://www.finanztip.de/recht/verkehr/arv221.htm</a><!-- m -->

Also Kopf hoch Berliner, Anwalt nehmen und das beste draus machen.
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#24
Moin
Ich versteh die Diskusion nicht so ganz.
Wir haben schon einige Beamte hier und es wurde auch Paragraflich hierzu gepostet also warum dann noch rum Diskutieren.
Naja bin der auffassung dennoch inerorts darf nur öberholt werden wenn es der Verkehr zulässt oder eine 2 Spurige Fahrbahn vorhanden ist un ein Langsamfahrendes Fahrzeug zb: Baustellen Fahrzeug vor einem wegfährt
Anosnten ist innerorts Überholen verboten.
Und das so finde ich ist Richtig so.
Rolleyes
Gruss Bernd
GPZ 500S - EX500D1 - Bj 1994 - Schwarz-Silber

Erholung an der Nordsee
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#25
Hab ich jetzt was überlesen, oder wie kommt das mit der Körperverletzung, wenn du nur mit ca. 10 km/h aufgedatscht bist? :hae:
Lieber 5 Minuten feig,
als ein Leben lang tot
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#26
Kinder, machen wir es kurz:
Vorfahrt / Überholfehler im Ort...passiert,
und zwar oft und irgendwann min. jedem zweiten,doof ist dass bei dir -abgesehen vom Buߟgeld- ungefähr 400 Euro für ein Aufbauseminar fällig werden, mit dem dann deine Punkte ( derer es whrschnl. 3 werden ) zwar gestrichen werden, du aber zwei Jahre die Probezeit verlängert bekommst, und nur noch 2 Punkte bis zur MPU machen darfst.
Bau ab jetzt keine Schei**, noch hast du die Fletten. Fahr wenigstens mit dem Auto korrekter als korrekt.
Hab ich alles selber durch, man überlebt es ^^
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#27
Mahlzeit
Tja, als Motorradfahrer bist du zwar ein vollständiges Fahrzeug wirst aber nur als ein halbes wahrgenommen, find dich damit ab und pass einfach doppelt so gut auf, fahr vorrausschauend und traue NIEMANDEM !!!
Ich kenn das, hatte auch schon nen fetten Unfall ( Versicherungstechnisch zu meinen Gunsten ) und die Frau sagte einfach nur" ich hatte nicht mit einem Motorradfahrer gerechnet " ..... ???? Leute die selbst nie Motorrad gefahren sind rechnen glaub wirklich seltenst mit Motorradfahrern - also auch die Augen doppelt aufhalten.
Deine Situation kenn ich auch zugute, habs tausendmal selbst erlebt aber ist immer gut gegangen ( ...schnell auf Holz klopfen! )
Linksabbieger sind einfach das übelste was gipt, weil mans immer zu spät sieht und nicht damit rechnet - somit Einfahrten beachten die nicht wichtig aussehen, ich wohn aufm Land und da fährt immer mal ein Bauer irgendwo links in ne WiesenEinfahrt die nur er allein kennt um mal nach m rechten auf seinem Feld zu kucken, was glaubst du was ich da schon in die Eisen gestiegen bin Evil
Ergo: Da kommste um deine Strafe nicht rum - wenn doch, sag den Trick !
Viel Glück

Greetz
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#28
gibts bei teilschuld eine strafe?

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.finanztip.de/recht/verkehr/arv221.htm">http://www.finanztip.de/recht/verkehr/arv221.htm</a><!-- m -->
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#29
brucewillswissen schrieb:Ich verstehe eure Sicht der Dinge nicht so wirklich.
Wenn ich in einer geschlossenen Ortschaft zum überholen ansetze, und ein PKW vor dem zu überholenden Auto nach links ausschert, ohne den rückwärtigen vekehr zu beobachten, trägt er mindestens eine Teilschuld.

zudem trifft das argument, wenn in einer geschlossenen ortschaft der verkehr langsam ist,ist in 99%der fälle ein abbieger schuld, auch nicht zu. einfach unsinn.
Gerade Linksabbieger müssen besondere Vorsicht walten lassen.

Dazu ein Link: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.finanztip.de/recht/verkehr/arv221.htm">http://www.finanztip.de/recht/verkehr/arv221.htm</a><!-- m -->

Also Kopf hoch Berliner, Anwalt nehmen und das beste draus machen.

Hi Bruce, der von dir verlinkte Fall wird hier http://www.anwalt-bauer.de/public/re_2200_0011200.htm aber anders -und in der Begründung nachvollziehbarer- geschildert...Komisch auch, daß auf einmal das Wohnmobil der Abbieger war. Wie dem auch sei, ein Gericht entscheidet eh im Einzelfall. Grüߟe, rex
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#30
Ich glaube du hast den Text nicht richtig verstanden/gelesen. in diesem fall hat der taxifahrer den links fahrenden omnibus überholt (fuhr auf s-bahn strecke), und beim links abbiegen geschnitten, zu dem war er zu schnell.
Dafür wurde er bestraft. das ist ein ganz anderer fall, mit diesem überhaupt nicht zu vergleichen. Berliner war weder zu schnell, noch hat er wen geschnitten.
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