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Unfall-Überhohlt
#1
Hallo,
habe ein riesen Problem,ich war am 19.03.09 mit meinem Mopped unterwegs und habe einen Unfall gebaut, welcher sich wie folgt zugetragen hat:

Es war ein Auto vor mir, welches ich überhohlen wollte und nach dem der Gegenverkehr vorbei war, ich dies auch Tat. Nur leider fuhr vor, zu dem zu überhollenden Auto, ein anderes, welches links(auf einen PLUS-Parkplatz) abbiegen wollte und dies auch getan hat. Bei diesem Abbiegevorgang bin ich ihm reingefahren(ins Heck), da ich es nicht mehr geschafft habe zu bremsen. Meine Geschwindigkeit war wärend des ganzen vorganges nicht überhöht.

Nun meine Fragen, bin ich der allein Schuldige oder muss der, der abbiegen wollte einen Schulterblock nach links machen.
Ein anderes Problem, habe gerade einen Brief von der Polizei erhalten, dort steht drin, das gegen mich ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit besteht, die Art der Zuwiderhandlung ist:

Verkehrsunfall mit fahrlässiger Körperverletzung

Was könnte denn jetzt auf mich zukommen, leider bin ich auch noch in der Probezeit, muss ich jetzt mit einen Aufbauseminar rechnen und wenn ja, darf man in dieser Zeit noch weiter fahren?
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#2
War dort Überholverbot?
Bist du zu schnell gefahren?
Der vor dir wird ja theoretisch gebremst haben bevor das Auto vorne abgebogen ist. Theoretisch (das ist jetzt echt gefährliches Halbwissen von mir) muss derjenige dem du reingefahren bist, wenn er denn den Blinker gesetzt und den Gegenverkehr beachtet hat, auf ner einspurigen Straße nicht nach hinten gucken, da ja im Normalfall von da nicht mit Verkehr zu rechnen ist. Oder hat er die Spur gewechselt?
Ich hoffe dir und den anderen beteiligten ist nicht viel passiert. Wie kam es denn zu der Körperverletzung?

Gruߟ Tilli
Brummbrumm
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#3
Hi

wenn du innerorts Überholst bist du mit schuld

welche Strafe auf dich zukommt weiss ich leider nicht

wünsche dir aber das es gut ausgeht für dich

ein Rechtsanwalt wäre nicht schlecht bei so einer sache

Gruss
[Bild: http://s8.directupload.net/images/100101/z2q6yzsg.gif]
"1165ccm für ein halleluja"
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#4
Also die Geschwindigkeit habe ich nicht überschritten und überhohlverbot war auch nicht.
Die Str. war zweispurig, gegen-und mitverkehr.
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#5
Also grundsätzlich darf man niemanden überholen, der im Begriff ist, nach links abzubiegen. Weil, wie oben schon erwähnt, derjenige nicht damit rechnen kann, dass er überholt wird.
An den Stellen, an denen das Linksabbiegen auf einer Abbiegespur passiert, ist deswegen auch Überholverbot.

Folge: Ich würde mal mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen.
EX500D, CANDY WINE RED, Bj. 94, 54 tkm

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#6
Denjenigen, den ich überhollt habe, war ja nicht das abbiegende Auto, sondern ein VW-Golf, welches vor ihm fuhr.
Es gabe keine Linksabbiegerspur, insgesamt gab es nur zwei:

eine für den gegenverkehr
eine für den mitverkehr
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#7
Aber das abbiegende Auto hättest du dann als nächstes überholt, oder?
Wenn du überholst, musst du dich schon absichern, dass du den entgegenkommenden und/oder in gleicher Fahrtrichtung fahrenden Verkehr nicht gefährdest.
Und ne Schädigung übertrifft die Gefährdung nun mal ganz gewaltig.

Solang der andere sich korrekt verhalten hat, wirst du auf der Gesamtschuld sitzen bleiben. Oops
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#8
Ne, ich wollte doch keine zwei autos mit einmal überholen. Habe gerade meinen Unfallbericht geschrieben, könnt ihr euch ja durch lesen:

Meinen Überhohlvorgang habe ich damit begonnen, dass ich den Verkehr beobachtet habe. Als die Situation für mich geklärt war und der Gegenverkehr vorbei gefahren ist, habe ich zum Überholvorgang angesetzt.
Kurz nach dem Anfang des Überhohlvorganges, als ich ca. bei der 1.Hälfte, des zu überholenden Autos war, fing der VW Golf, welches vor dem zu überholenden Kraftfahrzeug fuhr zu bremsen und zu blinken an und fuhr nach links auf den Plus-Parkplatz. Als ich die Blinker bemerkte, leitete ich sofort einen Bremsvorgang ein, jedoch fuhr der VW Golf los und es reichte nicht mehr um eine Kollision zu vermeiden, somit traf ich ihn am linken Heck.
Beim Überhohlvorgang hatte ich ca.40 km/h auf meinem Tacho zu stehen und zum Zeitpunkt der Kollision geschätzte 10 km/h.


§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muߟ sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
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#9
Also gut. Vor § 9 kommt allerdings § 5 StVO:

§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:

1.
bei unklarer Verkehrslage oder
2.
wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.

(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muߟ sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muߟ ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fuߟgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muߟ sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Auߟerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muߟ seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäߟigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäߟiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

siehe Absatz 4, letzter Satz und Absatz 7.

Ich bleib bei meiner Meinung. Du siehst das natürlich ein klein wenig subjektiver.
Auߟerdem hätte dir der freundliche Streckenposten vor Ort kein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgebrummt, wenn die Situation so unklar war.
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#10
"Leider" gibt es den sogenannten "Gummiparagraphen", § 1 StVO.
Der ist so ausgelegt, dass man eigentlich fast immer Schuld hat und es immer davon abhängig ist wie man ihn auslegt.

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


In deinem Fall könnte es auch auf eine 50:50 Haftung ausgehen, denn beide Verkehrsteilnehmer haben bei diesem Unfall gegen den § 1 der StVO verstoßen.

Nicht auߟer Betracht lassen darf man wie so oft bei Unfällen die Mitschuld
nicht, die sich im Rahmen der Gefährdungshaftung (Betriebsgefahr des KFZ) ergibt.

Gruߟ
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling
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#11
...und zusätzlich bin ICH der Meinung, dass das Überholen eines nach links abbiegenden Fahrzeugs (mit betätigtem Blinker!!!) höher gehandelt wird, als die Pflicht des Abbiegenden, sich zu vergewissern, dass eine Gefährdung nachfolgender Fahrzeuge ausgeschlossen ist. Und deswegen kann der Linksabbieger auch nicht damit rechnen, dass er im Abbiegevorgang noch links überholt wird!
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#12
Ich habe ja nicht die absicht gehabt, das links abbiegende auto zu überholen.
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#13
Berliner89\;p=\"105552 schrieb:Es war ein Auto vor mir, welches ich überhohlen wollte und nach dem der Gegenverkehr vorbei war, ich dies auch Tat. Nur leider fuhr vor, zu dem zu überhollenden Auto, ein anderes, welches links(auf einen PLUS-Parkplatz) abbiegen wollte und dies auch getan hat. Bei diesem Abbiegevorgang bin ich ihm reingefahren(ins Heck), da ich es nicht mehr geschafft habe zu bremsen.

Ich versteh das so, dass das Auto, in welches du reingefahren bist, vor dem Auto war, dass du überholen wolltest.
Wäre der Unfallgegner nicht links abgebogen, sondern geradeaus weiter gefahren, hättest du dich entweder hinter ihm eingeordnet oder gleich mit überholt, oder??????? Rolleyes
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#14
na hinter ihm, wollte ja nur ein auto überhollen
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#15
Ich geb's auf! Rolleyes
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