05.03.2007, 21:00
keine angst die AU wurde mit der hauptuntersuchung mitgemacht.
steht ja da.
Hauptuntersuchung nach §29 StVZO Inkl. Teiluntersuch. Abgas n. Anlage VIII Nr. 4.8.2. StVZO
dein kfz meister ist ne dumpfbacke wenn er das nicht weis.
die HU und die AU werden zugleich gemacht und man bekommt nur eine HU plakette.
diese zeigt an das beide untersuchungen gemacht wurden.
also ist alles in ordnung.
MfG
Jürgen
steht ja da.
Hauptuntersuchung nach §29 StVZO Inkl. Teiluntersuch. Abgas n. Anlage VIII Nr. 4.8.2. StVZO
dein kfz meister ist ne dumpfbacke wenn er das nicht weis.
die HU und die AU werden zugleich gemacht und man bekommt nur eine HU plakette.
diese zeigt an das beide untersuchungen gemacht wurden.
also ist alles in ordnung.
MfG
Jürgen
