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Welches Rücklicht passt auf die D?
#16
Hm, also im Prinzip ist es einfach. Man verändert etwas oder baut etwas ein, was dort nicht reingehört und somit erlischt die Betriebserlaubnis.

Allerdings wage ich zu bezweifeln das auch nur 1 Polizist das registriert. Das ist wie mit den Blinker. Da weiߟ auch keiner welche nun serienmäߟig sind oder welche nachgerüstet sind. Genauso verhält sich das bei Rücklichtern. Birne drin, funktioniert einwandfrei, leuchtet fein und äuߟerlich ist nichts gebastelt. So dürfte das auch immer bei mir, meinem Moped uns dessen LED Rücklicht gewesen sein, wenn ich in eine Kontrolle gerauscht bin Wink

Einziges Manko natürlich. Machts Bumm und irgendein Versicherungsgutachter sieht das wars das mit der Versicherung.

Also, man möge mich verbessern, so klingts irgendwie logisch Big Grin
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#17
Richtig!! Macht´s Bumm dann is rumm Big Grin

Da brauch aber kein Versicherungsgutachter kommen, wenn es sicher gestellt wird kümmert sich schon der Sachverständige der Polizei darum. Der wird bei jedem Teilchen nach E-Nummern suchen und sonstige Anbauteile mit den Eintragungen und ABEs vergleichen.

Bei LED´s kommt man dann schon ganz schnell in Konflikte mit den vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen.

Gruߟ
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling
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#18
Joar, naja, spontan fällt mir erstmal dazu ein "Druff geschissen" Wink

Ist so oder so die Übergangslösung bis die herren, die diese dollen LED Lichter bei eBay verkaufen, April 2008 auch das passgenaue, genehmigte, mit ENr versehenen LED Rücklicht für die GPZ rausbringen.

Soll heiߟen: 5 Monate ohne Unfall fahren, sollte machbar sein Rolleyes
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#19
Fighter\;p=\"55082 schrieb:Aber eine GPZ ist doch kein Nutzkraftfahrzeug Rolleyes

Wenn da nur steht "NKW Schlussleuchten" ist das komsch .....

Also im Ernst, warum schreiben die extra "NKW Schlussleuchten". Sollte das bei PKW- oder Leichtkraftrad-Schlussleuchten anders sein? *grübel*

Wir haben doch aber auch nicht nur solche kleinen Birnchen hinten drin, oder? Muss ich glatt mal gucken Confused:

Ich gehe davon aus, dass die ersten Probleme hinsichtlich der Verwendung von LED Leuchten bei NKW auftraten. Firmen, wie auch Hella, werden u.a. von der Polizei, Staatsanwaltschaft oft gebeten, entsprechende Statements zu eingesandten Leuchtmitteln abzugeben. Das kommt in allen Bereichen vor; Bremsenhersteller bekommen Bremsenteile, Leuchtenhersteller Leuchtenteile, etc.

Der entscheidende Satz steht in dem link:

In Leuchten, die für die Glühlampe R5W konzipiert sind, darf es nicht einzeln als Ersatzteil verbaut werden. Montiert es der Nkw-Halter und -Fahrer dennoch auf die Glühlampen-Sockelausführung, verstößt er gegen die Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (STVZO). Denn laut StVZO §19 Teil B ist die Veränderung der Leuchtleistung von lichttechnischen Einrichtungen, die durch eine Lichtquelle hervorgerufen werden, unzulässig. Die Bauartgenehmigungen für lichttechnische Geräte greifen nicht mehr und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Auch der Versicherungsschutz ist passe, wenn durch den Falsch-Einsatz des lichtstarken LED-Moduls in der Schlussleuchte andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden.

Fighter\;p=\"55105 schrieb:Hm, also im Prinzip ist es einfach. Man verändert etwas oder baut etwas ein, was dort nicht reingehört und somit erlischt die Betriebserlaubnis.

Allerdings wage ich zu bezweifeln das auch nur 1 Polizist das registriert....

Der Meinung bin ich nicht, auch da geht die Entwicklung weiter. LED Leuchten sind aufgrund ihrer Auߟenwirkung einfach sehr schnell festzustellen. Und bei uns werden des öfteren Fahrzeuge zum TÜV oder zur DEKRA gezogen, wo der Prüfer dann der Polizei eine 1A Aussage hinsichtlich der Leuchten zur Verfügung stellt....

Im Endeffekt muss es jeder selbst wissen. Einige Sachen kann man machen, weil sie einfach nicht auffallen, bei anderen wäre ich vorsichtig...[Bild: http://www.addis-welt.de/smilie/smilie/police/Slip.gif]

Sascha
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
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#20
Jop, ich meinte aber eher das kein Polizist nachschaut ob das nun ein serienmäߟiges LED ist oder ein normales Rücklicht mit LED Birnen. Genauso eben auch wie bei Blinkern, da wäre das ja genauso möglich Smile Wenn ich mir jetzt im April das komplette LED Rücklicht kaufe sieht das ähnlich aus, nur das ist Weiߟ und komplett so gefertigt, nur ob ein grün-weiߟer diesen Unterschied sieht? Ne ........

Und solange das Bike nicht verändert ist ohne Ende (ich persönlich hab zum Beispiel nur ne schwarze Scheibe und kleinere Blinker) schickt einen der Grün-Weiߟe auch nicht zum Gutachter. Ausnahmen gibts natürlich, aber ich habe Jahrelang Polizeikontrollen und auch 2 Unfälle mit meinem S53 und LED Rücklicht überlebt Wink

Aber wie gesagt, darum geht eher nicht, mehr darum was bei nem Unfall passiert wenn das einer merkt.

Aber so oder so haste recht, muss im Prinzip eh jeder selbst wissen. Fakt ist das diese bauliche Veränderung nunmal nicht erlaubt ist. "Merkt er es oder nicht" hin oder her. In dem Sinne halt ich nu mal die Bapper Big Grin
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