10.11.2005, 22:06
es gibt gewisse straftaten, deren ausmaß so schlimm ist, das wiedergutmachung, vergebung und was auch immer, einfach nicht möglich ist.
ich sehe es auch so, wie viele andere: warum sollte ich einen nachgewiesenen mörder oder kinderschänder lebenslang ins gefängnis stecken, anstatt ihn hinzurichten? für solche leute gibt es definitiv keine resozialisierung. sie haben für mich mit ihrer tat gleichzeitig ihre menschenrechte verloren, nicht jeder verdient eine 2. chance. klar, die hinrichtung solcher straftäter macht die opfer nicht wieder lebendig. aber bloß, weil eine straftat nicht rückgängig gemacht werden kann, heißt das doch nicht, dass ich die täter nicht angemessen bestrafen muss.
im übrigen: von den vielen schwerverbrechern (nicht nur mörder) werden nur ca. 10-20% vollständig resozialisiert. einige von den anderen 80% zahlen zwar auch braf ihre steuern, doch ob sie dem staat auch sonst etwas gutes tun, darf bezweifelt werden.
ich sehe es auch so, wie viele andere: warum sollte ich einen nachgewiesenen mörder oder kinderschänder lebenslang ins gefängnis stecken, anstatt ihn hinzurichten? für solche leute gibt es definitiv keine resozialisierung. sie haben für mich mit ihrer tat gleichzeitig ihre menschenrechte verloren, nicht jeder verdient eine 2. chance. klar, die hinrichtung solcher straftäter macht die opfer nicht wieder lebendig. aber bloß, weil eine straftat nicht rückgängig gemacht werden kann, heißt das doch nicht, dass ich die täter nicht angemessen bestrafen muss.
im übrigen: von den vielen schwerverbrechern (nicht nur mörder) werden nur ca. 10-20% vollständig resozialisiert. einige von den anderen 80% zahlen zwar auch braf ihre steuern, doch ob sie dem staat auch sonst etwas gutes tun, darf bezweifelt werden.