10.11.2005, 19:38
orangerider schrieb:Das Mädchen wird davon auch nicht wieder lebendig.
Wird es das durch die Todesstrafe?
Bei einer Haftstrafe kann er danach (oder sogar währendessen) wenigstens noch etwas Gutes tun. Nehmen wir mal an ein dreißigjähriger kommt für 15 Jahre ins Gefängnis, dann kann er von 45-65 noch Steuern zahlen. Und in dieser Zeit kommt mehr in die Staatskasse, als er im Gefängnis verbraucht hat.
Wiederholungstäter sollten lebenslang (bis zum natürlichen Tod, nicht juristisch lebenslang) eingesperrt werden.