10.11.2005, 18:28
Smally schrieb:Nach der Verbüßung der Gefängnisstrafe (die natürlich angemessen angesetzt werden sollte) kann der Täter einen winzigen Teil
seiner Schuld wieder gutmachen.
Das Mädchen wird davon auch nicht wieder lebendig.

Ich würde sie auch wirklich nur mehrfachen Wiederholungstätern aussprechen - ganz klar als Schutz vor der Allgemeinheit.
Was bringt es, den Täter in lebenslange Sicherungsverwahrung zu stecken? Belastet nur unnötig den Steuerzahler!
Genauso gut kann man solchen Abschaum eliminieren, und dann hört man wenigstens von diesem Täter nichts mehr.