29.05.2006, 11:45
Na, ganz so schlimm ist es auch wieder nicht, mit der Polizei.
Wenn ich für ein Teil eine Sonderabnahme habe, dann IST das Teil zulässig und die Polizei kann nichts dagegen machen.
Anders ist das wenn ich z.B. eine Sonderabnahme für einen Auspuff habe, der zwar sicherheitstechnisch vom TüV abgenommen wurde, aber der zu laut ist, dann kann einem die Polizei trotzdem was (das kann die aber auch wenn der Serien-Auspuff zu laut ist).
Es gibt gewisse Vorschriften (keine gefährlich vorstehenden Teile, ...) an die man sich halten muß, und auch da kann die Polizei eingreifen (trotz TüV-Segen), aber andere Düsen und ein anderer Luftfilter geährdet niemanden. Das sind keine Sicherheitsrelevanten Teile und die gefährden/irritieren auch keine anderen Verkehrsteilnehmer, also wird die Polizei da auch nichts machen können, wenn man das als Sonderabnahme eingetragen bekommt und alles vorschriftsmäßig in den Papieren einträgt und der Versicherung mitteilt.
Meine Reifen sind so eigentlich auch nicht zulässig (120/140´er BT45), aber aufgrund der Sonderabnahme SIND die nun zulässig und die Polizei kann mir deshalb nicht an´s Bein pinkeln (ausser wenn diese Mängel haben, wie zu wenig Profil, Beschädigungen,...).
Da solltest du dich nochmal erkundigen.
Gruß, Holle
Wenn ich für ein Teil eine Sonderabnahme habe, dann IST das Teil zulässig und die Polizei kann nichts dagegen machen.
Anders ist das wenn ich z.B. eine Sonderabnahme für einen Auspuff habe, der zwar sicherheitstechnisch vom TüV abgenommen wurde, aber der zu laut ist, dann kann einem die Polizei trotzdem was (das kann die aber auch wenn der Serien-Auspuff zu laut ist).
Es gibt gewisse Vorschriften (keine gefährlich vorstehenden Teile, ...) an die man sich halten muß, und auch da kann die Polizei eingreifen (trotz TüV-Segen), aber andere Düsen und ein anderer Luftfilter geährdet niemanden. Das sind keine Sicherheitsrelevanten Teile und die gefährden/irritieren auch keine anderen Verkehrsteilnehmer, also wird die Polizei da auch nichts machen können, wenn man das als Sonderabnahme eingetragen bekommt und alles vorschriftsmäßig in den Papieren einträgt und der Versicherung mitteilt.
Meine Reifen sind so eigentlich auch nicht zulässig (120/140´er BT45), aber aufgrund der Sonderabnahme SIND die nun zulässig und die Polizei kann mir deshalb nicht an´s Bein pinkeln (ausser wenn diese Mängel haben, wie zu wenig Profil, Beschädigungen,...).
Da solltest du dich nochmal erkundigen.
Gruß, Holle
Gruß, Holle.