14.05.2006, 18:27
Ich muss im Juli mit meiner Paddy zum TÜV und hab daher am Freitag schon mal vorab beim TÜV nachgefragt, wie denn die Chancen so stehen, mit den IXIL-Töpfen durch die TÜV-Prüfung zu kommen.
Die Lautstärkemessung (im Serienzustand mit db-Killern) ergab ein Standgeräusch von 93,5 Dezibel. Das sind etwas über fünf Dezibel mehr, als im Fahrzeugschein angegeben sind (88 db). Der Prüfer meinte, dass die Anlage zwar "grenzwertig" sei, aber das wäre noch nicht strafbar zwecks Messtoleranz, da bei so einer Prüfung durch TÜV oder Polizei immer fünf Dezibel abgezogen werden. Die Anlage hat eine EG-Nr. und das reiche völlig aus. Dass die Anlage lt. Hersteller nur bis Bj. 98 zugelassen ist, hat nicht interessiert.
Fazit: Laut Auskunft bei dieser Prüfstelle schauen die nach, ob eine EG-Nr. drauf ist und wenn sie nicht absolut übermässig laut ist, wird auch keine Messung vorgenommen. Der Plakette steht somit - sofern alles andere auch in Ordnung ist - nichts mehr im Wege. (Er konnte gar nicht glauben, dass der TÜV in München solche Auspuffanlagen beanstandet hat).
Die Lautstärkemessung (im Serienzustand mit db-Killern) ergab ein Standgeräusch von 93,5 Dezibel. Das sind etwas über fünf Dezibel mehr, als im Fahrzeugschein angegeben sind (88 db). Der Prüfer meinte, dass die Anlage zwar "grenzwertig" sei, aber das wäre noch nicht strafbar zwecks Messtoleranz, da bei so einer Prüfung durch TÜV oder Polizei immer fünf Dezibel abgezogen werden. Die Anlage hat eine EG-Nr. und das reiche völlig aus. Dass die Anlage lt. Hersteller nur bis Bj. 98 zugelassen ist, hat nicht interessiert.
Fazit: Laut Auskunft bei dieser Prüfstelle schauen die nach, ob eine EG-Nr. drauf ist und wenn sie nicht absolut übermässig laut ist, wird auch keine Messung vorgenommen. Der Plakette steht somit - sofern alles andere auch in Ordnung ist - nichts mehr im Wege. (Er konnte gar nicht glauben, dass der TÜV in München solche Auspuffanlagen beanstandet hat).
Vier Finger zum Gruß erhoben 
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
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