09.12.2008, 02:04
Also angenommen der Schleifkontakt des Kupplungsschalters schleift nicht mehr -> kein schließen der elektronischen Schaltung möglich. Dann erkennt das System nicht mehr, ob die Kupplung gezogen ist oder nicht. Für das System ist somit die Kupplung immer losgelassen.
1) Gang eingelgt -> Schalter beim Gang erkennt Gang eingelgt -> kein starten möglich
2) Seitenständer ausgeklappt -> Schalter beim Seitenständer erkennt, dass der Seitenständer ausgeklappt ist -> kein Starten möglich
3) kein Gang eingelegt und Seitensständer eingefahren -> Schalter erkennt, dass kein Gang eingelegt ist -> starten möglich (egal ob die Kupplung gezogen oder losgelassen wäre)
Ich hoffe, dass dir diese Erklärung weiterhilft
Gruß alpi
1) Gang eingelgt -> Schalter beim Gang erkennt Gang eingelgt -> kein starten möglich
2) Seitenständer ausgeklappt -> Schalter beim Seitenständer erkennt, dass der Seitenständer ausgeklappt ist -> kein Starten möglich
3) kein Gang eingelegt und Seitensständer eingefahren -> Schalter erkennt, dass kein Gang eingelegt ist -> starten möglich (egal ob die Kupplung gezogen oder losgelassen wäre)
Ich hoffe, dass dir diese Erklärung weiterhilft

Gruß alpi