28.10.2008, 11:00
Wenn du zu einer Werkstatt fährst und dir die Drosselung eintragen lässt, dann kostet das wieder einiges.
Laut dem Brief ist sie ja gedrosselt. Der Vorbesitzer hat sie entdrosseln lassen und dieses nicht in den Brief eintragen lassen.
Das ist gut für dich
Drossle sie selber wie im letzen Punkt im Brief beschrieben, wenn dir der Schein ausgestellt wird stimmt alles überein (das DEKRA-Dokument hast ddu nie gesehen).
Wenn du dann irgendwann entdrosselt fahren darfst findest du zufällig die Bescheinigung der DEKRA, nimmst die Drossel wieder raus und lässt das nachtragen, dann kostet dich das nur die Umschreibung.
Perfekter könnte das für dich gar nicht laufen
Edit:
Wenn du die Drosselung eintragen lassen willst benötigst du dazu ein TÜV-Gutachten, der TÜV verlangt dafür ein Gutachten der Drosseln, in denen deine Fahrgestellnummer eingetragen ist. Sowas kostet einen Stiefel voll Geld und ist nur für dieses eine Bike gültig. Da die Drosselung aber schon in deinem Brief steht brauchst du nicht zum TÜV/DEKRA und benötigst somit auch kein Drossel-Gutachten.
Das entdrosseln ist allgemein problemlos, aber halt dennoch mit Kosten verbunden (wenn auch weit weniger als das Drosseln kostet).
Da dein Bike gedrosselt ist, und die Drosselscheiben offensichtlich nicht nummeriert sind (zumindest ist keine Nummer im Brief eingetragen) kannst du irgendwelche Drosselscheiben einbauen, sofern diese für die GPZ sind.
Mein Tipp: Viele haben ihre GPZ entdrosselt und haben auch nicht mehr vor diese wieder zu drossel
. Die Drosselscheiben (Drosselung per Vergaserschieber geht in deinem Fall nicht) liegen dann in der Ecke und verstauben. Verkauft bekommt man die meistens nicht, da das dazugehörige Gutachten ja nur für das eine Bike gilt (Fahrgestellnummer ist darauf notiert). Du solltest daher ziemlich günstig Drosselscheiben erwerben können und das das lediglich 2 große Unterlegscheiben sind kann man die auch günstig verschicken (Großbrief für 1,45 €).
Laut dem Brief ist sie ja gedrosselt. Der Vorbesitzer hat sie entdrosseln lassen und dieses nicht in den Brief eintragen lassen.
Das ist gut für dich

Drossle sie selber wie im letzen Punkt im Brief beschrieben, wenn dir der Schein ausgestellt wird stimmt alles überein (das DEKRA-Dokument hast ddu nie gesehen).
Wenn du dann irgendwann entdrosselt fahren darfst findest du zufällig die Bescheinigung der DEKRA, nimmst die Drossel wieder raus und lässt das nachtragen, dann kostet dich das nur die Umschreibung.
Perfekter könnte das für dich gar nicht laufen

Edit:
Wenn du die Drosselung eintragen lassen willst benötigst du dazu ein TÜV-Gutachten, der TÜV verlangt dafür ein Gutachten der Drosseln, in denen deine Fahrgestellnummer eingetragen ist. Sowas kostet einen Stiefel voll Geld und ist nur für dieses eine Bike gültig. Da die Drosselung aber schon in deinem Brief steht brauchst du nicht zum TÜV/DEKRA und benötigst somit auch kein Drossel-Gutachten.
Das entdrosseln ist allgemein problemlos, aber halt dennoch mit Kosten verbunden (wenn auch weit weniger als das Drosseln kostet).
Da dein Bike gedrosselt ist, und die Drosselscheiben offensichtlich nicht nummeriert sind (zumindest ist keine Nummer im Brief eingetragen) kannst du irgendwelche Drosselscheiben einbauen, sofern diese für die GPZ sind.
Mein Tipp: Viele haben ihre GPZ entdrosselt und haben auch nicht mehr vor diese wieder zu drossel

Gruß, Holle.