11.06.2008, 23:21
lynato`\;p=\"75131 schrieb:abwann muss man denn zur nachschulung? weil das punktekonto is bislang noch 0
Hmmmh, soweit ich weiß kommt derjenige, der sich noch in der Probezeit befindet, bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit zur Nachschulung, die mindestens einen Punkt nach sich zieht (also ab einem Bußgeld von Euro 40,-)
hab's gefunden:
Wann muss man zur Nachschulung?
Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:
* Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,
* Überfahren roter Ampeln,
* falsches Überholen,
* Vorfahrtverletzungen, aber auch
* einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug
* voraussichtlich ab Sommer 2007: Alkohol am Steuer (Gesetzentwurf von der Bundesregierung beschlossen)
Auf dieser Seite steht's!!
Sascha


