24.02.2008, 15:51
Moinsen,
also, rein rechtlich gesehen (und dann halt nur aus deutscher Sicht betrachtet) ist das wohl nicht möglich. Das Fahrzeug muss dort versichert und auch versteuert werden, wo das Fahrzeug und auch der "dauerhafte" Nutzer seinen regelmäßigen Wohn- und Aufenthaltsort hat.
Ich meine, dass bei uns die 185 Tage Regelung greift. Das heißt, Du müsstest Dich nachweislich mind. 185 Tage in Deutschland aufhalten, um ein Fahrzeug hier versichern und versteuern zu dürfen...
Wenn man Dir nachweisen kann, dass Du entsprechende Regelungen nicht einhälst, könnte das auch strafrechtlich belangt werden, hinsichtlich Steuerverstoß, etc...
Grüße, Sascha
also, rein rechtlich gesehen (und dann halt nur aus deutscher Sicht betrachtet) ist das wohl nicht möglich. Das Fahrzeug muss dort versichert und auch versteuert werden, wo das Fahrzeug und auch der "dauerhafte" Nutzer seinen regelmäßigen Wohn- und Aufenthaltsort hat.
Ich meine, dass bei uns die 185 Tage Regelung greift. Das heißt, Du müsstest Dich nachweislich mind. 185 Tage in Deutschland aufhalten, um ein Fahrzeug hier versichern und versteuern zu dürfen...
Wenn man Dir nachweisen kann, dass Du entsprechende Regelungen nicht einhälst, könnte das auch strafrechtlich belangt werden, hinsichtlich Steuerverstoß, etc...
Grüße, Sascha


