09.02.2008, 13:11
Moinsen,
aus zuverlässiger Quelle
:
eine Mitnahme wäre mindestens eine Fundunterschlagung... also strafbar... Du kannst die Kiste aber als Fundsache melden und dann angeben, dass Du sie bei Dir gesichert unterstellst. Natürlich müsstest Du sie dem Eigentümer wieder zurückgeben, wenn der sich melden sollte...
Bei der Meldung an die Stadt / Gemeinde / Polizei gleich die Fundrechte hinsichtlich des Moppeds anmelden... dann geht der Besitz an Dich in der Regel nach einen halben Jahr über... Wenn sie da schon so lange steht, kann mann die 6 Monate ja auch noch warten...
Grüße, Sascha
aus zuverlässiger Quelle
eine Mitnahme wäre mindestens eine Fundunterschlagung... also strafbar... Du kannst die Kiste aber als Fundsache melden und dann angeben, dass Du sie bei Dir gesichert unterstellst. Natürlich müsstest Du sie dem Eigentümer wieder zurückgeben, wenn der sich melden sollte...
Bei der Meldung an die Stadt / Gemeinde / Polizei gleich die Fundrechte hinsichtlich des Moppeds anmelden... dann geht der Besitz an Dich in der Regel nach einen halben Jahr über... Wenn sie da schon so lange steht, kann mann die 6 Monate ja auch noch warten...
Grüße, Sascha


