04.02.2008, 10:04
Hi, hab hier was gefunden
"Luftfilter: Die âüblichenâ Austauschluftfilter, die auf dem Zubehörmarkt erhältlich sind (z.B.
K&N, Meiwa, ...) , müssen nicht eingetragen werden. Lediglich solche, die ohne das
Luftfiltergehäuse montiert werden (sog. âoffene Luftfilterâ), müssen bei Motorrädern für die
dies gemäß ihrer Betrieberlaubnis nicht vorgesehen ist (das sind in der Regel fast alle neuen
Motorräder) eingetragen werden. Bei Motorrädern mit EZ vor 01.01.1989 werden
Motorleistungs-, Geräuschmessungen notwendig. Sind die sogen. âoffenen Luftfilterâ noch
von Verkleidungsteilen umgeben, stehen die Chancen gut für einen Eintrag. Bei Motorrädern,
die nach dem 01.01.1989 zugelassen wurden, wird aber noch eine sehr teure Abgasmessung
notwendig und die strengeren Geräuschgrenzwerte erschweren eine erfolgreiche Abnahme
zusätzlich."
Gruß
Wepps
"Luftfilter: Die âüblichenâ Austauschluftfilter, die auf dem Zubehörmarkt erhältlich sind (z.B.
K&N, Meiwa, ...) , müssen nicht eingetragen werden. Lediglich solche, die ohne das
Luftfiltergehäuse montiert werden (sog. âoffene Luftfilterâ), müssen bei Motorrädern für die
dies gemäß ihrer Betrieberlaubnis nicht vorgesehen ist (das sind in der Regel fast alle neuen
Motorräder) eingetragen werden. Bei Motorrädern mit EZ vor 01.01.1989 werden
Motorleistungs-, Geräuschmessungen notwendig. Sind die sogen. âoffenen Luftfilterâ noch
von Verkleidungsteilen umgeben, stehen die Chancen gut für einen Eintrag. Bei Motorrädern,
die nach dem 01.01.1989 zugelassen wurden, wird aber noch eine sehr teure Abgasmessung
notwendig und die strengeren Geräuschgrenzwerte erschweren eine erfolgreiche Abnahme
zusätzlich."
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling

