20.12.2007, 11:56 
		
	
	TheDarkAvanger\;p=\"56243 schrieb:Mahlzeit...
mit einer E-Nummer erlischt die Betriebserlaubnis NICHT! Richtig.
ABER...
Also auf den ersten Blick erlischt nichts, aber wenn GENAU kontrolliert wird, und z.B. die Geräuschmessung ergibt, zu laut, dann ist die E-Nummer ganz egal und die ABE erlischt trotz e-Nummer!
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege... so habe ich es jetzt erstmal verstanden.
Gruß
Dark
Da ich schon durch die Geräuschmessung beim Tüv gekommen bin muss ich mir also keine Sorgen machen und kann weiter ohne ABE fahren.
Besucht doch mal meine Homepage
	
	

 
 

 
