19.12.2007, 22:20
Mahlzeit...
also ich verstehe es so:
mit einer E-Nummer erlischt die Betriebserlaubnis NICHT! Richtig.
ABER...
der Besitzer des Fahrzeuges muss dafür sorgen, das die Richtlinien (eingehalten werden. Das heißt, wenn z.B. ein Auspuff zu laut ist, weil er eigentlich garnicht für die GPZ gedacht war, dann nützt die E-Nummer nichts! Deshalb sollte man für solche Dinge einen Wisch haben, worin bestätigt wird, das die Vorschriften eingehalten werden, bzw. das Bauteil auch für das Fahzeug ist. Oder aber man kontrolliert es selbst (TÜV, DEKRA, etc) ob es alles passt. Man selbst ist verantwortlich, das alles den Vorschriften entspricht.
Also auf den ersten Blick erlischt nichts, aber wenn GENAU kontrolliert wird, und z.B. die Geräuschmessung ergibt, zu laut, dann ist die E-Nummer ganz egal und die ABE erlischt trotz e-Nummer!
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege... so habe ich es jetzt erstmal verstanden.
Gruß
Dark
also ich verstehe es so:
mit einer E-Nummer erlischt die Betriebserlaubnis NICHT! Richtig.
ABER...
der Besitzer des Fahrzeuges muss dafür sorgen, das die Richtlinien (eingehalten werden. Das heißt, wenn z.B. ein Auspuff zu laut ist, weil er eigentlich garnicht für die GPZ gedacht war, dann nützt die E-Nummer nichts! Deshalb sollte man für solche Dinge einen Wisch haben, worin bestätigt wird, das die Vorschriften eingehalten werden, bzw. das Bauteil auch für das Fahzeug ist. Oder aber man kontrolliert es selbst (TÜV, DEKRA, etc) ob es alles passt. Man selbst ist verantwortlich, das alles den Vorschriften entspricht.
Also auf den ersten Blick erlischt nichts, aber wenn GENAU kontrolliert wird, und z.B. die Geräuschmessung ergibt, zu laut, dann ist die E-Nummer ganz egal und die ABE erlischt trotz e-Nummer!
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege... so habe ich es jetzt erstmal verstanden.
Gruß
Dark
EX500D, BJ '95, obsidian schwarz metallic, jede Menge Veränderungen
(1. Motor)
[Bild: https://gpz.info/uploads/Tacho-Signatur.png]
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