12.09.2007, 17:57
Bei der Drosselung ist das so eine Sache. Wenn man viiieeel Glück hat, dann akzeptiert der TÜV die Aussage, dass man das selber eingebaut hat.
Aber normalerweise benötigt der TÜV das zugehörige Datenblatt (damit er auch weiss was er da eintragen muss, bezüglich Reifenbindung, Vmax etc.) und in den meisten Fällen auch eine Einbaubestätigung einer Werkstatt.
Aber normalerweise benötigt der TÜV das zugehörige Datenblatt (damit er auch weiss was er da eintragen muss, bezüglich Reifenbindung, Vmax etc.) und in den meisten Fällen auch eine Einbaubestätigung einer Werkstatt.
Vier Finger zum Gruß erhoben 
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)

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