19.04.2007, 10:08
*ausgrab und entstaub*
Laut Bikefarm kann man für die Höherlegung bei der A eine Materialbescheinigung und eine Kopie vom Fahrzeugschein einer A anfordern, bei der der Umbau eingetragen ist.
Daraufhin habe ich gestern mit meinem TÜV-Prüfer telefoniert. Der hat nur aufgelacht und gemeint, so einfach wäre das mit der Eintragung nicht.
Also mal konkret:
Wer hat eine Höherlegung beim A-Modell vom Tüv abnehmen und eintragen lassen? Was hat die Eintragung insgesamt gekostet?
Und wer hat bisher auf eine Eintragung verzichtet und ist damit auch schon ohne Beanstandung durch den TÜV gekommen? (In dem Fall evtl. besser per PN)
Und noch ne dumme Frage: Bei einer 35 mm Heckhöherlegung - beziehen sich die 35 mm auf die Sitzhöhe oder steht dann lediglich die Rückleuchte 35 mm höher?
Zu den "Gefahren der veränderten Fahrwerksgeometrie": Muss man Angst haben, bei einer Vollbremsung schnell über den Lenker gehoben zu werden, wenn der Lenkkopf steiler steht?
Unsichere Grüße,
Michael
Laut Bikefarm kann man für die Höherlegung bei der A eine Materialbescheinigung und eine Kopie vom Fahrzeugschein einer A anfordern, bei der der Umbau eingetragen ist.
Daraufhin habe ich gestern mit meinem TÜV-Prüfer telefoniert. Der hat nur aufgelacht und gemeint, so einfach wäre das mit der Eintragung nicht.
Also mal konkret:
Wer hat eine Höherlegung beim A-Modell vom Tüv abnehmen und eintragen lassen? Was hat die Eintragung insgesamt gekostet?
Und wer hat bisher auf eine Eintragung verzichtet und ist damit auch schon ohne Beanstandung durch den TÜV gekommen? (In dem Fall evtl. besser per PN)
Und noch ne dumme Frage: Bei einer 35 mm Heckhöherlegung - beziehen sich die 35 mm auf die Sitzhöhe oder steht dann lediglich die Rückleuchte 35 mm höher?
Zu den "Gefahren der veränderten Fahrwerksgeometrie": Muss man Angst haben, bei einer Vollbremsung schnell über den Lenker gehoben zu werden, wenn der Lenkkopf steiler steht?
Unsichere Grüße,
Michael
