06.01.2018, 01:57
Ja.
Du musst quasi als erstes von 50 auf 60 PS die Leistungsbeschränkung aufheben, um sie danach erneut zu drosseln.
Für den Tüvver sind das zwei amtliche Vorgänge, die er nur stur nacheinander abwickeln kann. Wenn du Pech hast, musst du jeden Vorgang mit einer Gebühr belegen, da das Dokument wirksam sonst nicht gestempelt werden kann
Du musst quasi als erstes von 50 auf 60 PS die Leistungsbeschränkung aufheben, um sie danach erneut zu drosseln.
Für den Tüvver sind das zwei amtliche Vorgänge, die er nur stur nacheinander abwickeln kann. Wenn du Pech hast, musst du jeden Vorgang mit einer Gebühr belegen, da das Dokument wirksam sonst nicht gestempelt werden kann

Transzendenz, Resilienz, Transparenz. Und "omm".