Also wenn Ichs richtig verstanden habe, macht Dein Mann die Fahrerlaubnis Klasse A, also Direkteinstieg Motorrad in der Leistung unbeschränkt.
Dafür ist die GPZ KEIN geeignetes Prüfungsfahrzeug. Also Fahrstunden müsste er drauf machen können (ich saß in der ersten Stunde auch auf ner 125er meine ich, was wir aber allein wegen meiner Körpergröße direkt gelassen haben), aber keine Prüfung.
Die von Dir gesuchten Inhalte stehen nicht in der StVO, sondern in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV),
genauer gesagt in Anlage 7 unter Punkt 2.2.1
hier der Link dazu
da steht:
2.2 Prüfungsfahrzeuge
Für die Klassen B, C1, C, D1 und D sind nur linksgelenkte Fahrzeuge zulässig.
Als Prüfungsfahrzeuge sind zu verwenden:
2.2.1
Für Klasse A: Krafträder ohne Beiwagen der Klasse A
a) Motorleistung mindestens 50 kW und
b) Hubraum mindestens 600 cm3, wobei eine Unterschreitung des Mindesthubraums um 5 cm3 zulässig ist,
c) Leermasse von mindestens 180 kg, wobei eine Unterschreitung um 5 kg zulässig ist,
d) mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,25 kW/kg.
Da wir zwar 180kg, aber weder E-Motor, noch 600ccm, noch 50kW haben, wird das nix. Die Verbindung von Leistung und Gewicht spielt nur für die Klasse A2 (was früher der beschränkte Schein war) ne Rolle.
Super Fahrlehrer, wenn er das nicht gesagt hat.
Persönlich würde ich davon abraten, die eigene Maschine zu nehmen.
Eine Vollbremsung zählt zu den wichtigsten Erfahrungen und die kann man als Anfänger ohne ABS nicht lernen, weil man wirklich so beherzt zupacken sollte, dass man mit nem Motorrad ohne ABS entweder nen Überschlag macht oder fällt (bei den vorgegebenen Geschwindigkeiten nicht lustig und teuer!)
Und wer als Motorradfahrer nicht richtig bremsen lernt,… ich vollende diesen Satz mal vorsichtshalber nicht.
Dafür ist die GPZ KEIN geeignetes Prüfungsfahrzeug. Also Fahrstunden müsste er drauf machen können (ich saß in der ersten Stunde auch auf ner 125er meine ich, was wir aber allein wegen meiner Körpergröße direkt gelassen haben), aber keine Prüfung.
Die von Dir gesuchten Inhalte stehen nicht in der StVO, sondern in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV),
genauer gesagt in Anlage 7 unter Punkt 2.2.1
hier der Link dazu
da steht:
2.2 Prüfungsfahrzeuge
Für die Klassen B, C1, C, D1 und D sind nur linksgelenkte Fahrzeuge zulässig.
Als Prüfungsfahrzeuge sind zu verwenden:
2.2.1
Für Klasse A: Krafträder ohne Beiwagen der Klasse A
a) Motorleistung mindestens 50 kW und
b) Hubraum mindestens 600 cm3, wobei eine Unterschreitung des Mindesthubraums um 5 cm3 zulässig ist,
c) Leermasse von mindestens 180 kg, wobei eine Unterschreitung um 5 kg zulässig ist,
d) mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,25 kW/kg.
Da wir zwar 180kg, aber weder E-Motor, noch 600ccm, noch 50kW haben, wird das nix. Die Verbindung von Leistung und Gewicht spielt nur für die Klasse A2 (was früher der beschränkte Schein war) ne Rolle.
Super Fahrlehrer, wenn er das nicht gesagt hat.
Persönlich würde ich davon abraten, die eigene Maschine zu nehmen.
Eine Vollbremsung zählt zu den wichtigsten Erfahrungen und die kann man als Anfänger ohne ABS nicht lernen, weil man wirklich so beherzt zupacken sollte, dass man mit nem Motorrad ohne ABS entweder nen Überschlag macht oder fällt (bei den vorgegebenen Geschwindigkeiten nicht lustig und teuer!)
Und wer als Motorradfahrer nicht richtig bremsen lernt,… ich vollende diesen Satz mal vorsichtshalber nicht.
Schneller, schräger, später... mehr geht immer, mussabanüsch