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Gewährleistungsfrage
#8
Nein. Auch wenn nicht Wörtlich darauf hingewiesen wird, steht geschrieben, dass sich das Fahrzeug im Zustand befindet wie du es besichtigt hast. Zu dem Zeitpunkt der Besichtigung wolltest du das Fahrzeug kaufen so "wie du es gesehen" hast. Es wird nicht vom Privatverkäufer verlangt das er sich mit der Technik des Fahrzeugs auskennt. Somit wäre eine defekte LiMa kein offensichtlicher Mangel. Musste diese Erfahrung leider in der Vergangenheit auch.machen. Ruf sonst mal beim adac oÄ an.
Daniel, der freundlichste Ruhri
Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann.
Alle meine Beiträge berufen sich auf §5 GG Absatz 1.
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Gewährleistungsfrage - von Overdose - 11.12.2013, 21:57
RE: Gewährleistungsfrage - von Tilli - 11.12.2013, 22:26
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