Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gewährleistungsfrage
#4
Danke schonmal!

Ich habe inzwischen sehr viel zu Thema im Internet recherchiert...
In diesem Kaufvertrag steht nicht das Wort "Gewährleistung"
Offensichtlich sind private Personen (der Verkäufer) dann verpflichtet Gewährleistung zu leisten.

Infos aus dem Netz:
Zitat:Vom Händler oder privat
Auch hier gilt es aufzupassen. Gebrauchtwagenkauf "von privat" ist in der Regel billiger, weil risikoreicher. Einerseits sind die Fahrzeuge meist älter und daher sind die Herstellergarantien üblicherweise abgelaufen. Andererseits gelten die Konsumentenschutzbestimmungen zwischen privaten Vertragspartnern nicht. Das heißt, der private Verkäufer ist berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen.
Um dennoch nicht die Katze im Sack zu kaufen, gibt es ein sicheres Mittel: Lassen Sie beim ÖAMTC eine Kaufüberprüfung durchführen. Dann wissen Sie, ob das Fahrzeug hält, was der Verkäufer verspricht. Und wenn es doch nicht ganz so toll ist, können Sie zumindest über einen günstigeren Preis verhandeln. Genauso wichtig (trotz verbesserter Gewährleistungsbestimmungen) ist die ÖAMTC-Kaufüberprüfung beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler, um sich Ärger und Spesen während einer Mängelbehebung zu ersparen. Auch wenn Sie selbst Ihr gebrauchtes Auto weiterverkaufen wollen, können Sie sich mit einer Kaufüberprüfung gegen spätere Reklamationen absichern. Ihr Club berät Sie gerne.
Kaufen Sie ein älteres Fahrzeug beim Gebrauchtwagenhändler und ist die Garantiezeit des Herstellers schon vorüber, bleibt Ihnen zumindest noch die Gewährleistung erhalten - ob ein oder zwei Jahre, ist dann Verhandlungssache, siehe oben.

Quelle: http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1095928%2C%2C

_______________________________________________________
Gewährleistung beim Privatkauf
Handelt es sich bei dem Gebrauchtwagenkauf um ein Geschäft zwischen zwei Privaten, finden die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes keine Anwendung und ist es daher auch möglich, die Gewährleistung gänzlich auszuschließen.
Wird daher vom privaten Verkäufer ein Kaufvertrag vorgelegt, in dem sich Sätze wie "wie besichtigt und Probe gefahren", oder "der Käufer hat sich vom Zustand des Fahrzeugs überzeugt und zustimmend zur Kenntnis genommen" ist damit eine Gewährleistung ausgeschlossen.
In einem solchen Fall ist es nur mehr möglich, Ansprüche gegen den Verkäufer geltend zu machen, wenn dieser wesentlich Mängel am Fahrzeug verschwiegen hat. Wurde das Fahrzeug etwas unfallfrei angeboten, obwohl der Verkäufer wusste, dass das Fahrzeug bereits in einen Unfall verwickelt war, oder wurde der Tachometerstand manipuliert, kann der Käufer ungeachtet des Gewährleistungsausschlusses erfolgreich an seinen Vertragspartner hieraus Ansprüche stellen.
Was ist beim Gebrauchtwagen ein Mangel?
Der Käufer eines Gebrauchtwagens darf sich nicht die Eigenschaften erwarten, die ein Neuwagen aufweist. Vielmehr wird im Rahmen der Gewährleistung nur dafür eingestanden, dass das Fahrzeug einen dem Alter entsprechenden Gesamtzustand aufweist. So sind Verschleißerscheinungen, die nach einer gewisse Kilometer-Anzahl üblich sind, nicht im Wege der Gewährleistung geltend zu machen. Übliche Verschleißteile sind Brems- und Kupplungsscheiben, sowie Keilriemen. Sollten hier Mängel auftreten, kann die Geltendmachung auch innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe problematisch werden.
Es empfiehlt sich daher jedenfalls, vor Ankauf eines Gebrauchtwagens eine Begutachtung durchzuführen, um so den Zustand bei Übergabe und Vertragsabschluss entsprechend zu dokumentieren.

Quelle: http://www.anwalt-guntramsdorf.at/recht-...uchtwagen/

______________________________________________________

Gewährleistung
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und heißt, dass der Verkäufer für Mängel haftet, die spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden sind. Beim Gebrauchtwagen betrifft dies letztlich nur Materialmängel, beim Neuwagen Mängel von Material – und Teile, die sehr unter den „natürlichen Verschleiß“ fallen. Die Gewährleitungsfrist beträgt zwei Jahre ab Datum der Übergabe.

Ein Händler kann beim Gebrauchtwagen (Fahrzeugalter ab einem Jahr) die Frist auf ein Jahr reduzieren, dies muss jedoch einvernehmlich geschehen und ausdrücklich am Kaufvertrag vermerkt werden. Ganz ausgeschlossen werden kann die Gewährleistung bei einem Händlerkauf nicht. In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der aufgetretene Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden war.

Bei einem Privatkauf ist ein gänzlicher Ausschluss der Gewährleistung möglich. Das muss jedoch ausdrücklich am Kaufvertrag vermerkt sein. (zum Beispiel: „ Käufer und Verkäufer vereinbaren den Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche“). 



Rechtsfolgen:
Zunächst muss dem Verkäufer die Möglichkeit der Reparatur gegeben werden.

Bei Vorliegen eines wesentlichen, unbehebbaren Mangels bzw. wenn Unzumutbarkeit (etwa nach mehr als 2 erfolglosen Versuchen), kann vom Wandlung begehrt werden.

Dabei wird das Geschäft rückabgewickelt (Geld gegen Fahrzeug). Allerdings ist die Abnutzung abzuziehen. Hier gibt es jedoch weder eine gesetzliche Bestimmung noch eine einheitliche Judikatur. Somit hängen die Abzüge von der jeweiligen Parteiübereinkunft bzw., was ein Gericht erkennt, ab.

Bei einem unwesentlichen, unbehebbaren Mangel kann Preisminderung begehrt werden, wobei es keine Berechnungsmethode gibt.

Quelle: http://www.arboe.at/auto-motor-radfahrer...rleistung/

*hmmm*

So long
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Gewährleistungsfrage - von Overdose - 11.12.2013, 21:57
RE: Gewährleistungsfrage - von Tilli - 11.12.2013, 22:26
RE: Gewährleistungsfrage - von Overdose - 11.12.2013, 22:34
RE: Gewährleistungsfrage - von Drasak - 11.12.2013, 22:45
RE: Gewährleistungsfrage - von Overdose - 11.12.2013, 22:52
RE: Gewährleistungsfrage - von rex - 12.12.2013, 06:56
RE: Gewährleistungsfrage - von TheDarkAvanger - 12.12.2013, 15:53
RE: Gewährleistungsfrage - von Daniel - 11.12.2013, 23:55
RE: Gewährleistungsfrage - von Overdose - 12.12.2013, 09:33
RE: Gewährleistungsfrage - von KAISKAWA - 12.12.2013, 12:45
RE: Gewährleistungsfrage - von Overdose - 13.12.2013, 13:11
RE: Gewährleistungsfrage - von rex - 14.12.2013, 09:19
RE: Gewährleistungsfrage - von Overdose - 19.12.2013, 09:57
RE: Gewährleistungsfrage - von rex - 19.12.2013, 17:48

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste