21.05.2013, 11:53
Moin Zusammen 
Ich habe mich mit dem Thema auseinander gesetzt habe folgenden Link und die Polizei, sowie meinen Fahrlehrer gefragt.
Fakt ist alle die nach dem Stichtag (18.02 meinesachtens) den Motorradführerschein machen(A2), dürfen 48 PS bzw. 35 KW fahren und müssen nach 2 Jahren erneut eine Prüfung ablegen um auf "A (unbeschränkt)" aufzusteigen.
So was passiert nun mit den jenigen (meinerseits eingeschlossen) die VOR dem Stichtag Ihren Motorradführerschein (also A-beschränkt) mit vorigen 34 PS machten?
Im Grunde ist dieses Gesetz für diejenigen ein Geschenk! Sie dürfen wie beim A2 Führerschein auch 48 PS bzw. 35 KW fahren, müssen jedoch nach 2 Jahren KEINE weitere Prüfung absolvieren und dürfen nach ablauf dann A (unbeschränkt) fahren!
Also an alle bereits 34 PS gedrosselten Maschienen... auf zum Mechaniker
ps.: hier nocheinmal den erwähnten Link
<!-- m --><a class="postlink" target="_blank" href="http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/neuer-fuehrerschein-ab-2013/435251">http://www.motorradonline.de/recht-und- ... 013/435251</a><!-- m -->
Ich habe mich mit dem Thema auseinander gesetzt habe folgenden Link und die Polizei, sowie meinen Fahrlehrer gefragt.
Fakt ist alle die nach dem Stichtag (18.02 meinesachtens) den Motorradführerschein machen(A2), dürfen 48 PS bzw. 35 KW fahren und müssen nach 2 Jahren erneut eine Prüfung ablegen um auf "A (unbeschränkt)" aufzusteigen.
So was passiert nun mit den jenigen (meinerseits eingeschlossen) die VOR dem Stichtag Ihren Motorradführerschein (also A-beschränkt) mit vorigen 34 PS machten?
Im Grunde ist dieses Gesetz für diejenigen ein Geschenk! Sie dürfen wie beim A2 Führerschein auch 48 PS bzw. 35 KW fahren, müssen jedoch nach 2 Jahren KEINE weitere Prüfung absolvieren und dürfen nach ablauf dann A (unbeschränkt) fahren!
Also an alle bereits 34 PS gedrosselten Maschienen... auf zum Mechaniker
ps.: hier nocheinmal den erwähnten Link
<!-- m --><a class="postlink" target="_blank" href="http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/neuer-fuehrerschein-ab-2013/435251">http://www.motorradonline.de/recht-und- ... 013/435251</a><!-- m -->
