23.12.2012, 20:33
gpz-norden schrieb:Naja, aber nur, wenn diejenigen vor dem 01.04.1980 geboren sind, weil sonst die Klasse 3 beim Umschreiben nicht die Fahrerlaubnisklasse A1 einschließt!!!Ich glaub, besser wäre es, wenn der Autoführerschein vor diesem Datum ausgestellt wurde, die Geburt alleine reicht da vielleicht nicht aus...

Ist bei dem Freund, von dem ich oben schrieb, aber beides gegeben.
