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Unterschiedliche Bereifung erlaubt?
#9
Was ich zu diesem Thema herausfinden konnte ist folgendes.

Die Reifenfabrikatsbindung (Rfb) für Motorräder besteht nach wie vor.
Es ist jetzt abhängig wie der Hersteller das Fahrzeug zulässt.
Deswegen gibt es wohl auch Möppis ohne diese Bindung ab Werk.
Man hört hier und da auch mal was von "Austragen der Rfb".

Fakt scheint zu sein, steht in den Papieren die Rfb drin hat diese bestand und man darf nur fahren was in den Papieren steht bzw. wofür Fahrzeug- bzw Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ausgestellt haben.

Eine UBB wird man sicherlich nur für Kombinationen eines Herstellers bekommen. Aber auch wenn man keine Rfb mehr in den Papieren stehen hat, sollte man soetwas meiner Meinung nach nicht machen. Gerade beim Motorrad ist der Reifen noch wichtiger als beim Auto und die Hersteller testen ihre Kombinationen ob diese auf diesem Fahrzeug auch sicher sind.

Ich glaube zwar das wenn man Glück hat auch lange mit zwei unterschiedlichen Reifen fahren kann, aber würde das nie riskieren. Egal ob Tiefflieger oder Blümchenpflücker, interesant wirds dann wenn man an die Grenzen gerät und der Ernstfall eintritt.
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Nachrichten in diesem Thema
Re: Unterschiedliche Bereifung erlaubt? - von Morpheus - 17.10.2012, 08:06
Re: Unterschiedliche Bereifung erlaubt? - von Phil - 22.11.2012, 16:46

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