11.04.2012, 21:39
Moin,
Eintragen lassen musst du die Entdrosselung auf jeden Fall. Sonst fährst du ohne Betriebserlaubnis.
Die Versicherung musst du nach der Eintragung unverzüglich informieren sonst fährst du ohne Versicherungsschutz.
Wenn du Probleme mit Gutachten und Papierkram hast frag doch mal den Prüfer vorher was er braucht. Dann haste die Info aus erster Hand und der Prüfer denkt sich "Endlich mal einer der sich vorher kümmert, dann wird der Rest der Maschine auch in Ordnung sein"
Gruss Franz
Eintragen lassen musst du die Entdrosselung auf jeden Fall. Sonst fährst du ohne Betriebserlaubnis.
Die Versicherung musst du nach der Eintragung unverzüglich informieren sonst fährst du ohne Versicherungsschutz.
Wenn du Probleme mit Gutachten und Papierkram hast frag doch mal den Prüfer vorher was er braucht. Dann haste die Info aus erster Hand und der Prüfer denkt sich "Endlich mal einer der sich vorher kümmert, dann wird der Rest der Maschine auch in Ordnung sein"

Gruss Franz
Unn ick segg noch: "Jaaann! Jan pass up! Man do stunn he all mit trekker int koeken."