16.11.2011, 13:48
thomass5 schrieb:Bei den Blinkern hatte ich an die: <!-- m --><a class="postlink" target="_blank" href="http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI.dll">http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI.dll</a><!-- m --> ... IFGenau die meinte ich die ich nicht empfehlen kannE:1123 gedacht.

Btw, sieht ja ganz schön mitgenommen aus die kleine

Steve-o schrieb:...wobei man das (wissenschaftlich interpretiert) auch sehen kannNicht unbedingt.
Die StVZO drückt sich da klarer aus:
StVZO §49a schrieb:(1) [...]Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.[...]Und wie wir alle Wissen müssen Lichttechnische Einrichtungen mit einer Bauartgenehmigungskennzeichnung
(7)Für vorgeschriebene oder für zulässig erklärte Warnanstriche, Warnschilder und dergleichen
an Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel verwendet werden.
nationaler oder internationaler Art kenntlich gemacht werden.
Da die Verkleidung nach ABE 444 genehmigt ist heißt es also Nummer auf den Lack und gut is
