30.05.2011, 09:28
Moinsen;
das wird 'ne lange Antwort:
... und das erspare ich mir
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...454:DE:PDF
Hier mal nachlesen; ab Seite 345 wird es interessant.
Kurzfassung
Bei den oben genannten Werten handelt es sich um "Fahrgeräusche" während der Vorbeifahrt an einem definierten Mikrofonstand... Seite 349 ist eine Skizze.
Eine vereinfachte Methode ist die Ermittlung des Standgeräusches... also Mikrofon, max 0,2 Meter über dem Boden, 0,5 Meter vom Auspuffende, 45° Winkel.[attachment=0]
Da sollten dann die Werte ermittelt werden, die Du Deinem Fahrzeugschein / Deiner EG Zulassungsbescheingung entnehmen kannst. Die liegen somit etwas höhe, als die festgestellten Fahrgeräusche...
Also die legale Definition Deines Schalldämpfers kannst Du nur dem Fahrzeugschein entnehmen. Und dazu dann 5% Toleranz addieren und schon hat man's!!!
Grüße, Sascha
das wird 'ne lange Antwort:
... und das erspare ich mir
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...454:DE:PDF
Hier mal nachlesen; ab Seite 345 wird es interessant.
Kurzfassung
Bei den oben genannten Werten handelt es sich um "Fahrgeräusche" während der Vorbeifahrt an einem definierten Mikrofonstand... Seite 349 ist eine Skizze.
Eine vereinfachte Methode ist die Ermittlung des Standgeräusches... also Mikrofon, max 0,2 Meter über dem Boden, 0,5 Meter vom Auspuffende, 45° Winkel.[attachment=0]
Da sollten dann die Werte ermittelt werden, die Du Deinem Fahrzeugschein / Deiner EG Zulassungsbescheingung entnehmen kannst. Die liegen somit etwas höhe, als die festgestellten Fahrgeräusche...
Also die legale Definition Deines Schalldämpfers kannst Du nur dem Fahrzeugschein entnehmen. Und dazu dann 5% Toleranz addieren und schon hat man's!!!
Grüße, Sascha


