25.11.2010, 14:18
vorallem:
ich werde also befähigt vom gesetzesgeber bei, sagen wir mal, 60km/h aus dem innenraum meines autos festzustellen, welcher "untergrund" sich im moment unter meinem reifen/fahrzeug befindet. denn laut formulierung darf ich ja weiter mit sommerreifen fahren, nur halt nicht auf:
außerdem: es ist alles eine definitionssache; genau so wie, was ist "nasse fahrbahn"? ein tropfen wasser? ein reißender fluss, der die strasse kreuzt...... das sind jetzt mal 2 extrema. "nasse fahrbahn" liegt irgendwo dazwischen.
Zitat:âGlatteis,
Schneeglätte, Schneematsch, Eis âoder Reifglätteâ
ich werde also befähigt vom gesetzesgeber bei, sagen wir mal, 60km/h aus dem innenraum meines autos festzustellen, welcher "untergrund" sich im moment unter meinem reifen/fahrzeug befindet. denn laut formulierung darf ich ja weiter mit sommerreifen fahren, nur halt nicht auf:
Zitat:âGlatteis,
Schneeglätte, Schneematsch, Eis âoder Reifglätteâ
außerdem: es ist alles eine definitionssache; genau so wie, was ist "nasse fahrbahn"? ein tropfen wasser? ein reißender fluss, der die strasse kreuzt...... das sind jetzt mal 2 extrema. "nasse fahrbahn" liegt irgendwo dazwischen.
motorbike without loud exhaust is like a girlfriend without big boobs!