23.08.2006, 21:49
Ok, das kann sein.
Aber wer überprüft sowas? Und wichtiger, wer KANN sowas überprüfen, wenn er keinen direkten Vergleich zu einer anderen GPZ mit original verbauten Umlenkhebeln hat? Selbst bei einem Unfall wird der Gutachter nicht feststellen können, ob die Umlenkhebel nun original sind oder nicht.
Das einzige Indiz wäre eventuell, dass das Hinterrad der GPZ mit aufgebockten Hauptständer den Boden berührt (wenn die Henkhöherlegung 35mm übersteigt), was normlerweise nicht der Fall wäre. Doch wenn man den Hauptständer demontiert, fehlt auch dieser Indiz. Denn ein Hauptständer ist keine Pflicht, nur ein Seitenständer.
Aber wer überprüft sowas? Und wichtiger, wer KANN sowas überprüfen, wenn er keinen direkten Vergleich zu einer anderen GPZ mit original verbauten Umlenkhebeln hat? Selbst bei einem Unfall wird der Gutachter nicht feststellen können, ob die Umlenkhebel nun original sind oder nicht.
Das einzige Indiz wäre eventuell, dass das Hinterrad der GPZ mit aufgebockten Hauptständer den Boden berührt (wenn die Henkhöherlegung 35mm übersteigt), was normlerweise nicht der Fall wäre. Doch wenn man den Hauptständer demontiert, fehlt auch dieser Indiz. Denn ein Hauptständer ist keine Pflicht, nur ein Seitenständer.
